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Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:22
von Little_Justitia
Der Mehrwert wurde laut Protokoll verhandelt, also zusammen zählen :mrgreen:

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:25
von Liesel
Jepp, so isses. 8)

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 17:17
von LittleMama
Darf ich mal ganz blöd fragen, warum zzgl. zu der 1,3 VG noch die 0,8 abgerechnet wird??

Wegen der Differenz zum höheren StW. betr. Mehrvergleich?? Wird da nicht nur einfach die EG erhöht??

Mann, ist das kompliziert, kann´s mir einer erklären??

:thx

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 17:26
von Adora Belle
Ja genau, wegen der Differenz zum höheren Streitwert. Auch Dir kann man nur raten, mal ein paar Threads zum Mehrvergleich zu lesen. Und das Gesetz natürlich. In Ziffer 2 zu 3101 steht das ja ausdrücklich drin.

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 17:46
von LittleMama
Hab ich schon, hab auch schon n paar Mal mit Hilfe meiner Chefin abgerechnet, es aber eben nie verstanden, sondern einfach nur gemacht... Das bringt wenig... Und wenn die letzte Abrechnung dann n bisschen weiter zurück liegt hab ich´s beim nächsten Mal wieder vregessen und weiß ich nicht mehr wie es ging :oops:

Und selbst meine Chefin wusste nicht, dass man zusätzlich ne 0,8 Vg über den Differenzwert abrechnen kann, sonst hätte ich die Abrechnung heute nicht ans Gericht geschickt, die ja nun offensichtlich falsch gewesen zu sein scheint... MIST!

Werd dann morgen wohl mal direkt die Korrektur hinterschicken -.-
danke :D Habt mir sehr geholfen!

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 14.04.2011, 14:01
von Marlene
ich frage mich gerade, ob es überhaupt nicht rechtshängige Ansprüche gab?? Differenzgebühr denke ich klar wegen des mehrwertes. terminsgebühr ja mit beiden werten zusammengerechnet, da ja erörtert wurde scheinbar. aber ob 1,5 vergleich entstanden ist frage ich mich?? wenn rückständiger unterhalt, der vielleicht ebenfalls anhängig war mitverglichen wurde, dann entsteht meines erachtens keine 1,5 vergleichsgebühr, nur die 1,0 vergleichsgebühr.
oder denke ich falsch? was war denn verglichen worden, rechtshängige ansprüche??