Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
Little_Justitia
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 21.02.2009, 11:47
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#11

19.01.2011, 15:22

Der Mehrwert wurde laut Protokoll verhandelt, also zusammen zählen :mrgreen:
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

19.01.2011, 15:25

Jepp, so isses. 8)
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
LittleMama
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 17.04.2009, 12:37
Software: AnNoText
Wohnort: Telgte

#13

19.01.2011, 17:17

Darf ich mal ganz blöd fragen, warum zzgl. zu der 1,3 VG noch die 0,8 abgerechnet wird??

Wegen der Differenz zum höheren StW. betr. Mehrvergleich?? Wird da nicht nur einfach die EG erhöht??

Mann, ist das kompliziert, kann´s mir einer erklären??

:thx
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#14

19.01.2011, 17:26

Ja genau, wegen der Differenz zum höheren Streitwert. Auch Dir kann man nur raten, mal ein paar Threads zum Mehrvergleich zu lesen. Und das Gesetz natürlich. In Ziffer 2 zu 3101 steht das ja ausdrücklich drin.
LittleMama
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 17.04.2009, 12:37
Software: AnNoText
Wohnort: Telgte

#15

19.01.2011, 17:46

Hab ich schon, hab auch schon n paar Mal mit Hilfe meiner Chefin abgerechnet, es aber eben nie verstanden, sondern einfach nur gemacht... Das bringt wenig... Und wenn die letzte Abrechnung dann n bisschen weiter zurück liegt hab ich´s beim nächsten Mal wieder vregessen und weiß ich nicht mehr wie es ging :oops:

Und selbst meine Chefin wusste nicht, dass man zusätzlich ne 0,8 Vg über den Differenzwert abrechnen kann, sonst hätte ich die Abrechnung heute nicht ans Gericht geschickt, die ja nun offensichtlich falsch gewesen zu sein scheint... MIST!

Werd dann morgen wohl mal direkt die Korrektur hinterschicken -.-
danke :D Habt mir sehr geholfen!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


Bild
Marlene
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 20.08.2008, 14:08
Beruf: RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE
Wohnort: Berlin

#16

14.04.2011, 14:01

ich frage mich gerade, ob es überhaupt nicht rechtshängige Ansprüche gab?? Differenzgebühr denke ich klar wegen des mehrwertes. terminsgebühr ja mit beiden werten zusammengerechnet, da ja erörtert wurde scheinbar. aber ob 1,5 vergleich entstanden ist frage ich mich?? wenn rückständiger unterhalt, der vielleicht ebenfalls anhängig war mitverglichen wurde, dann entsteht meines erachtens keine 1,5 vergleichsgebühr, nur die 1,0 vergleichsgebühr.
oder denke ich falsch? was war denn verglichen worden, rechtshängige ansprüche??
Antworten