So meine lieben,
mein nächstes Problem lässt nicht auf sich warten:
Vorweg:
Wir haben in praktisch derselben Sache zuerst ein Beweissicherungsverfahren geführt. Das war beendet. Die Gegenseite hat geklagt. Wir haben den Prozess überwiegend gewonnen, jedoch steht im Urteil für das Klageverfahren eine Kostenquotelung Kläger 91 %, Beklagter 9 .
Wir haben den Beklagten vertreten, der für beide Verfahren PKH bewilligt erhalten hat. Das Beweisverfahren habe ich normal abgerechnet mit 2 Gebühren (auch Terminsgebühr, da RAin am Ortstermin teilgenommen hat).
Jetzt steh ich ein bisschen auf dem Schlauch: Kostenausgleichungsantrag stellen (wegen der Quotelung) oder Kostenerstattungsantrag stellen (weg. PKH) oder beides einreichen?
Was nun?
LG Hanna
PKH Bewilligung, Urteil mit Kostenquotelung
- Liesel
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PKH-Festsetzungsantrag und Ausgleichsantrag (Festsetzung nach § 126 ZPO) stellen. Beachte aber, daß die VG vom Beweissicherungsverfahren angerechnet wird.
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- Hanna_73
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GRINS liesel.. DUUUUUUUUUUU schon wieder... ich hab mir das schon gedacht dass ich beide machen muss..
Ok die VG wird angerechnet.. ich hab aber zwei unterschiedliche Streitwerte. Der Wert für das Beweisverfahren liegt bei 1.500 und der Wert für das Klageverfahren bei 650,00 €.
Ist das unschädlich oder beachtet Phantasy das irgendwie alleine?
LG Hanna
Ok die VG wird angerechnet.. ich hab aber zwei unterschiedliche Streitwerte. Der Wert für das Beweisverfahren liegt bei 1.500 und der Wert für das Klageverfahren bei 650,00 €.
Ist das unschädlich oder beachtet Phantasy das irgendwie alleine?
LG Hanna
- Liesel
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Dann mußt du natürlich nur eine 1,3 VG aus 650,00 Euro anrechnen.
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Liesel hat geschrieben:PKH-Festsetzungsantrag und Ausgleichsantrag (Festsetzung nach § 126 ZPO) stellen. Beachte aber, daß die VG vom Beweissicherungsverfahren angerechnet wird.
in beiden anträgen angerechnet wird ???? *sorry*
- Liesel
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Natürlich mußt du in beiden Anträgen die Anrechnung vornehmen.
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Liesel hat geschrieben:Natürlich mußt du in beiden Anträgen die Anrechnung vornehmen.
ooooooooooooooooch menno.. und das macht ja gaaaaaaaaaaaaar nicht viiiiiiiiiiiiiiiiel arbeit ..... so ein mist
- Hanna_73
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ähm.. mal noch mal eine etwas doofe frage: WIE RECHNET MAN DAS BITTE IN PHANTASY AN?????
ich hab keinen blassen schimmer... hat jemand einen tip?? da gibt nämlich keinen anrechnungsbutton oder so ...
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- skugga
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Falls das bei Phantasy so funzt wie bei RA-Micro (sorry, Phantasy ist bei mir knapp 4 Jahre her...), dann gibts einfach keinen Anrechnungsbutton; in RA-Micro wählst Du die Maske für den KfA und gibst als erstes die GG ein. Die taucht dann im KfA nicht mehr auf, wird aber als Anrechnung auf die VG berücksichtigt.
Wie gesagt, ohne Gewähr, dass das bei Phantasy genauso geregelt ist.
Wie gesagt, ohne Gewähr, dass das bei Phantasy genauso geregelt ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.