PKH Bewilligung, Urteil mit Kostenquotelung

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#1

05.01.2011, 15:43

So meine lieben,

mein nächstes Problem lässt nicht auf sich warten:

Vorweg:

Wir haben in praktisch derselben Sache zuerst ein Beweissicherungsverfahren geführt. Das war beendet. Die Gegenseite hat geklagt. Wir haben den Prozess überwiegend gewonnen, jedoch steht im Urteil für das Klageverfahren eine Kostenquotelung Kläger 91 %, Beklagter 9 .

Wir haben den Beklagten vertreten, der für beide Verfahren PKH bewilligt erhalten hat. Das Beweisverfahren habe ich normal abgerechnet mit 2 Gebühren (auch Terminsgebühr, da RAin am Ortstermin teilgenommen hat).

Jetzt steh ich ein bisschen auf dem Schlauch: Kostenausgleichungsantrag stellen (wegen der Quotelung) oder Kostenerstattungsantrag stellen (weg. PKH) oder beides einreichen?

Was nun?

LG Hanna
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

05.01.2011, 15:54

PKH-Festsetzungsantrag und Ausgleichsantrag (Festsetzung nach § 126 ZPO) stellen. Beachte aber, daß die VG vom Beweissicherungsverfahren angerechnet wird.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#3

05.01.2011, 15:58

GRINS liesel.. DUUUUUUUUUUU schon wieder... ich hab mir das schon gedacht dass ich beide machen muss..

Ok die VG wird angerechnet.. ich hab aber zwei unterschiedliche Streitwerte. Der Wert für das Beweisverfahren liegt bei 1.500 und der Wert für das Klageverfahren bei 650,00 €.

Ist das unschädlich oder beachtet Phantasy das irgendwie alleine?

LG Hanna
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

05.01.2011, 16:00

Dann mußt du natürlich nur eine 1,3 VG aus 650,00 Euro anrechnen. :mrgreen:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#5

05.01.2011, 16:05

:) wie gut dass ich es noch hingeschrieben habe :)

danke dir nochmal ganz dolle
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#6

05.01.2011, 16:06

Liesel hat geschrieben:PKH-Festsetzungsantrag und Ausgleichsantrag (Festsetzung nach § 126 ZPO) stellen. Beachte aber, daß die VG vom Beweissicherungsverfahren angerechnet wird.

in beiden anträgen angerechnet wird ???? *sorry*
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

05.01.2011, 17:32

Natürlich mußt du in beiden Anträgen die Anrechnung vornehmen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#8

10.01.2011, 11:44

Liesel hat geschrieben:Natürlich mußt du in beiden Anträgen die Anrechnung vornehmen.



ooooooooooooooooch menno.. und das macht ja gaaaaaaaaaaaaar nicht viiiiiiiiiiiiiiiiel arbeit ..... so ein mist
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#9

11.01.2011, 16:13

ähm.. mal noch mal eine etwas doofe frage: WIE RECHNET MAN DAS BITTE IN PHANTASY AN?????

ich hab keinen blassen schimmer... hat jemand einen tip?? da gibt nämlich keinen anrechnungsbutton oder so :) ...
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#10

11.01.2011, 16:35

Falls das bei Phantasy so funzt wie bei RA-Micro (sorry, Phantasy ist bei mir knapp 4 Jahre her...), dann gibts einfach keinen Anrechnungsbutton; in RA-Micro wählst Du die Maske für den KfA und gibst als erstes die GG ein. Die taucht dann im KfA nicht mehr auf, wird aber als Anrechnung auf die VG berücksichtigt.

Wie gesagt, ohne Gewähr, dass das bei Phantasy genauso geregelt ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten