Gerichtskostenausgleich bei PKH

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schatz
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#1

14.12.2010, 08:39

Wir haben GK in einer familienrechtlichen Angelgenheit für unsere Mandantin verauslagt. Später dann haben wir PKH beantragt. Diese wurde uns auch im Laufe des Verfahrens bewilligt. Dem Gegner im Übrigen auch. Es wurde dann ein Vergleich geschlossen, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden. Wir haben nun fleißig unsere PKH-Abrechnung gemacht und diese auch gezahlt bekommen.

Jetzt meine Frage: Was sind mit den GK?
Was muss ich jetzt tun?
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LuzZi
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#2

14.12.2010, 09:11

Bitte doch um Rückzahlung aufgrund der VKH-Gewährung. Ob du die allerdings zurückbekommst weiß ich nicht. Gestern oder vor ein paar Tagen hatten wir einen Thread, welcher sich im Prinzip mit dem gleichen Sachverhalt beschäftigt hat.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

14.12.2010, 19:14

Du bekommst nur die nicht verbrauchten GK von der Staatskasse zurück. Ansonsten bleibt nur die Kofe der hälftigen GK gegen den Gegner.
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#4

14.12.2010, 21:16

Guckst Du hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=99&t=45365" target="blank
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#5

15.12.2010, 08:30

Danke 13: aber das hat nicht wirklich weiter geholfen. :cry:
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Liesel
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#6

15.12.2010, 17:32

:shock: Was willst du denn noch wissen?
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#7

15.12.2010, 21:29

schatz hat geschrieben:Danke 13: aber das hat nicht wirklich weiter geholfen. :cry:
Tja, das frage ich mich dann aber auch...
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