PKH-Formular Muss Lebensgefährte Daten auch angeben?

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Girl1986

#1

19.11.2010, 20:58

Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ein Mandant muss ein PKH-Formular ausfüllen. Hier sind ja unter anderem auch Kontoauszüge beizufügen. Wenn nun aber, wie in diesem Fall, die Miete von der Lebenspartnerin und auch andere wichtige Überweisungen durch die Lebenspartnerin (zB Versorgung der Kinder) getätigt werden, muss die Lebenspartnerin hier sich mit in dem PKH-Formular eintragen im Part Ehegatte und auch Kontoauszüge und Einkommen und alles nachweisen?

Ich hoffe ich habe nun nicht zu kompliziert geschrieben.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
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Trynnchylld
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#2

20.11.2010, 09:56

Wenn die beiden in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann sind sie Eheleuten gleichgestellt und das Einkommen muss angegeben werden.

Greetz
Lieber Gruß, Trynn

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#3

20.11.2010, 10:25

eine eingetragene lebensgemeinschaft gilt ja nur für homosexuelle, oder bin ich da nun falsch informiert?

aber das sind ja nun Mann und Frau + seinen Kindern
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Trynnchylld
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#4

20.11.2010, 13:38

Das ist richtig. Aber du hast ja auch Lebenspartner geschrieben. Sind Mann und Frau nur ein paar, also nicht verheiratet, nennt man das Lebensgefährten... Deswegen solltest du das dann auch schreiben...

Lebensgefährten sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, so dass diese Angaben dann nicht gemacht werden müssen im PKH Formular.
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#5

20.11.2010, 20:08

Ja gut ich dächte, das würde sich daraus ergeben wenn ich über Mann und Frau schreibe, dass dann Lebenspartner Lebensgefährte gemeint ist. ... Aber gut.

Wie ist es dann mit dem Part:

Im ALG-II Bescheid wird die Lebensgefährtin mit aufgeführt, wodurch ja dann Unterhalt in dem Sinne das ALG-II ja mit reinfällt, oder? Und Wohngeld wurde auch direkt über ihn beantragt für alle 4.

Zum anderen, die Miete wurde nun mehrfach von der Lebensgefährtin bezahlt, ist also nur auf ihren Kontoauszügen sichtbar, nicht bei ihm. Ist das nun beim Gericht wichtig?
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jojo
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#6

21.11.2010, 17:18

Also:

1) Du hast einen aktuellen ALG II-Bescheid ? Beifügen und fertig, da brauch es keine weiteren Angaben mehr, es sei denn das Gericht verlangt dat.

2) Du hast grundsätzlich Recht: Gemeinsame Verbindlichkeiten wie Miete, Versicherungen, gemeinsame Kredite usw. werden im Verhältnis der Einkommen berücksichtigt. Daher ist in diesem Fall das Einkommen, wenn auch nur als reine Rechengröße, nachzuweisen.

3) Ein PKV gem. 1360a IV BGB muss der Lebensgefährte nicht zahlen, egal ob gleichgeschlechtlich oder nicht.
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#7

21.11.2010, 17:32

Und ein Lebenspartner? :ichmussweg
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#8

21.11.2010, 17:56

Der nicht, aber die Lebenspartnerin..
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Girl1986

#9

21.11.2010, 18:50

In diesem Fall ist es sehr kompliziert. Zumindest für mich.

Die beiden verdienen beide, bekommen aber zusätzlich derzeit ALG-II und Wohngeld. Hierüber geht ja das Verfahren. Das ist gegen die ARGE.

Ich schildere mal eben wie es ablief:

Partnerin war arbeitssuchend und bekam ALG-I bis Mai.

Lebensgefährte bekam für sich und Kinder ALG-II (ergänzendes ALG-II), Wohngeld (für Kids), und Lohn aus seinem Job, bis Mai.

Ab Juni erhielt die Partnerin einen neuen Job.

Die ARGE stellte die Zahlungen ein und wollte Geld wieder haben, weil die Partnerin angeblich zu viel verdiente (ALG-I-Bezug). -> Hiergegen geht nun das Klageverfahren.
Wohngeld wurde auch eingestellt, da Ende der Bewilligung.

Derzeit hat der Haushalt folgende Situation:
Der Mann bekommt Gehalt und Kindergeld für die beiden Kinder.
Die Frau bekommt Gehalt.
Alle 4 Personen beziehen derzeit ergänzendes ALG-II.

Nun muss der PKH-Antrag gestellt werden. Da nun wie gesagt die Bezüge vermischt sind und auch die Ausgaben, steh ich nun auf dem Schlauch was die Mandanten angeben müssen. Und in der Kanzlei sind sie auch alle ratlos.
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jojo
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#10

21.11.2010, 19:04

Ist egal, bei ergänzender PKH dürfte Feierabend sein. Lege nur den Bescheid bei, andernfalls wird dat Gericht schon nachfragen.
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