PKH - Anwalt für einen Termin beigeordent - wie abrechnen?

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tinka1601
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#1

08.11.2010, 19:22

Guten Abend zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Rechtsanwalt A ist einem Mandanten unter Bewilligung von PKH für ein Zivilverfahren beigeordent worden.
Da das Verfahren schon sehr lange dauert und Rechtsanwalt A zum angesetzen Termin wieder mal keine Zeit hat und das Gericht das Verfahren wieder um Monate verschieben müsste, lässt er den in seiner Bürogmeinschaft tätigen selbständigen Rechtsanwalt B beiordnen. Der Richter ist froh, dass die Sache schnell erledigt wird und ordnet RA B für diesen Termin bei.

Wie rechnet RA B jetzt bitte mit der Staatskasse ab? Im Strafverfahren hab ich ja das Glück, dass ich jeden Termin einzelnen abrechen kann und demnach keine Probleme hätte. Vorliegend habe ich jedoch ein Zivilverfahren, bei der nur eine Terminsgebühr abgerechnet wird. Einfach wäre es, wenn auch nur ein Termin stattgefunden hätte. In diesem Fall ist es jedoch so, dass zwei Termine stattgefunden haben.

Weiß jemand, was RA B abrechnen darf (abgesehen von den Fahrkosten und dem Abwesenheitsgeld) für die Wahrnehmung des Termins? Wohl gemerkt: B wurde beigeordnet und war nicht lediglich in Untervollmacht unterwegs :)

Viele lieben Dank!!!

Kathrin
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LuzZi
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#2

09.11.2010, 09:10

Wurde RA. B unter der Bedingung beigeordnet, dass keine Mehrkosten dadurch entstehen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
tinka1601
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#3

10.11.2010, 10:02

Guten Morgen,


nein... es war so, dass das Gericht sogar vorgeschlagen hat, einen Vertreter zu schicken, damit man nicht erst im nächsten Jahr einen neuen Termin machen muss. Daraufhin hat RA A dem Gericht geschrieben, dass in dem Fall RA B beigeordent werden müsste/sollte... und das Gericht hat nur geschrieben "RA B wird im Termin beigeordnet werden" ... Im Termin hat dann auch keiner mehr darauf hingewiesen, dass das keine Mehrkosten verursachen darf.
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LuzZi
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#4

10.11.2010, 10:19

Hmm, ich denke, dann kannst du nur die TG abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
SophieL
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#5

09.02.2011, 11:46

Hallo zusammen,

wie sieht es denn aus, wenn in einer Strafsache RA A vor der Hauptverhandlung tätig war und RA B zum Termin schickt. RA B wird dann im Termin beigeordnet. Die Gebühren für RA A sind dann doch "weg", oder? Also die könnte man doch nicht mehr festsetzen lassen?

Dank und Gruß

Sophie
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