Prozesskostenhilfeabrechnung unter Anrechnung Beratungshilfe

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Hanna_73
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#1

20.10.2010, 12:05

Hallo ihr lieben,

hab so ein kleines Problemchen:

Mandantin hat hier ihren Beratungshilfeschein abgegeben (letztes Jahr). Soweit so gut. Wir haben dann mit der Gegenseite hin- u. hergeschrieben - ohne Erfolg. Die Gegenseite hat Klage eingereicht und die Mandantin hat PKH bewilligt bekommen.

Jetzt will ich die Sache über Pkh abrechnen. Da fiel mir auf, der BerH-Schein liegt noch in der Akte. Nach Auskunft der Rechtspflegerin muss ich erst die BerH abrechnen, kann aber parallel dazu direkt die Gebühren nach PKH abrechnen. Ich könnte in dem Anschreiben auf die beantragten PKH-Gebühren verweisen unter Angabe des AZ. Ich müsste jedoch auch in dem Formular (hier bei mir DATEV Phantasy) betreffend PKH auch die hälftige Anrechnung derr Beratungshilfegebühr eintragen.

Ich kriege an BerH ja insgesamt 99,96 € (70,00 € + Auslagenpauschale 14 € + USt 15,96 €).

Was genau bzw. in welcher Höhe muss ich das jetzt angeben? Ich kann zum einen angeben die Gebühren für Beratungshilfe (wären hier ja 99,96 €) und in einem weiteren Feld Zahlung auf anzurechnende Gebühren. Muss ich dort die hälftige Anrechnung, also 35,00 + Pauschale + Ust angeben?

Mache sowas sooo selten... und hab hier so nichts im Forum gefunden, hab auch schon gesucht :) .

Für ne kurze Info wäre ich dankbar.

LG Hanna
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.10.2010, 12:09

Du kannst die beiden Abrechnungen parallel machen. Bei der PKH-Abrechnung mußt du 35,00 Euro netto BH-Gebühren abziehen.
LEBE DEN MOMENT

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Hanna_73
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#3

20.10.2010, 12:17

Juhu Liesel :)

ja die Parallelabrechnung will ich ja auch machen.

Also kann ich bei dem Kästchen wo steht "Zahlung auf anzurechnende Gebühr § 55 Abs. 5 RVG" den Betrag von 35,00 € eintragen?

Da lag ich ja nicht ganz so falsch mit meiner Vermutung :)

LG und dankeschön
Fagorana
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#4

20.10.2010, 20:28

....ist mir RA Micro ganz einfach...läuft fasst alles automatisch...

In den Anträgen ist aber auch exta eine Spalte für die Anrechnung....müsste irgendwas sein (in unserem Formular) mit ...anzurechende Gebühr...bereits erhalten...

Man kann das ganze aber auch formlos selbst in einem Festsetzungsschriftsatz verpacken...also alles von Hand...wie damals...ist in manchen Fällen echt einfacher!;o)
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Hanna_73
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#5

22.10.2010, 11:55

jo fagorana .. hast recht.. zu "fuss" isses manchmal echt einfacher.. :)
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