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Wie rechne ich PKH ab?

Verfasst: 20.07.2010, 17:06
von nfnf
was ist der streitwert Ehesache 4000 und Versorgungsausgleich 1000 Euro?

getrennt oder zusammen mit Streitwert 5000?

Macht ja bei PKH einen gewaltigen unterschied

Re: Wie rechne ich PKH ab?

Verfasst: 20.07.2010, 17:23
von nephele
Ist das ein Scheidungsbeschluss und da stehen die Streitwerte drin? Dann zusammenrechnen und daraus die Gebühren.

Re: Wie rechne ich PKH ab?

Verfasst: 20.07.2010, 17:49
von Trynnchylld
Eine Abrechnung aus dem Gesamtstreitwert.

Versorgungsausgleich (eine Versicherung) EUR 1.000,00 / zwei Versicherungen EUR 2.000,00

Ehescheidung müsste sich ebenfalls aus dem Streitwertbeschluss ergeben. Dreifaches Nettoentgelt beider Ehegatten, mindestens EUR 2.000,00

§ 43 Ehesachen FamGKG
(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 2 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.