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nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahren??

Verfasst: 19.07.2010, 13:45
von naylu
Hallo,

das PKH-Prüfungsverfahren hat ergeben, keine Aussicht auf Erfolg. Was ist nun mit den Kosten dieses Prüfungsverfahrens? Kann ich diese Kosten über BRH abrechnen oder geht das grundsätzlich nicht. Habe schon das Internet durchforstet. Manche sagen, keine BRH da Gerichtsverfahren. Andere sagen, Prüfungsverfahren darf man über BRH abrechnen.

Was meint Ihr?

Gruß naylu

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahren??

Verfasst: 19.07.2010, 13:55
von Trynnchylld
Hallo naylu,

die Kosten des Prüfungsverfahrens werden ganz normal nach dem RVG abgerechnet (Nr. 3335 VV). Die Beratungshilfe ist ja nur für die außergerichtliche Vertretung also Beratungs- oder Geschäftsgebühr. Geht es in das gerichtliche Verfahren und Du hast bisher nur das Prüfungsverfahren gehabt, rechnest Du die 3335 nebst PTE ab.

Grüße

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahren??

Verfasst: 19.07.2010, 13:58
von E_S
Wo hast du denn gelesen, dass man PKH-Prüfverfahren über BRH abrechnen darf?

Ich denke mal, jeder RPfl wird dir den Antrag mit dem Hinweis, keine außergerichtliche Tätigkeit, zurückschicken. Du kannst BH nur abrechnen, wenn ihr zuvor außergerichtlich tätig gewesen seid.

Die Kosten sind somit vom Mandanten zu tragen.

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahren??

Verfasst: 19.07.2010, 15:57
von lucy1510
Wie schon vorher gesagt, das PKH-Prüfungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und nicht durch die Beratungshilfe abgedeckt.

Zudem besteht in PKH-Prüfungsverfahren keine Kostenerstattungspflicht, d.h. Euer Mandant muss die Kosten selbst tragen.

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 14.08.2010, 14:25
von Katharina28
Das ist so nicht richtig. Man darf das Pkh-Prüfungsverfahren über die Beratungshilfe abrechnen! Hab zur Zeit auch diese Streitigkeit mit einem Rechtspfleger. Hab mir schon "Begründungen" rausgesucht. Sobald ich meine eigene fertig habe, werde ich Sie euch auch mitteilen und natürlich auch, was daraus wird.

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 14.08.2010, 17:19
von Pepsi
das würde mich auch mal interessieren!

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 15.08.2010, 09:43
von jojo
Mich auch, denn #2 ist vollkommen richtig.

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 16.08.2010, 09:46
von Liesel
Da das PKH-Verfahren ein gerichtliches Verfahren ist, kann eine Abrechnung über BerH nicht erfolgen. Kann den obigen Ausführungen nur zustimmen!

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 16.08.2010, 15:03
von Revisor
@jojo

Ich habe auch keine anderen Erkenntnisse!
siehe zB. Diskussion
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?30161

Re: nachträgliche Bewilligung von BRH im PKH-Prüfungsverfahr

Verfasst: 16.08.2010, 15:17
von Olli1983
BerH für das PKH-Prüfungsverfahren hatten wir auch schon mal, es fand sogar ein PKH-Prüfungstermin statt und dann wurde die PKH mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Es wurde Antrag auf nachträgliche Bewilligung von BerH gestellt und auch gewährt.