Prozesskostenhilfe für minderj. Kind; was ist Einkommen?
Verfasst: 09.06.2010, 16:11
Hallo,
habe hier einen Fall, wo der Gegenseite (minderj. Kind vertreten durch die Mutter) für die FÜhrung eines Unterhaltsprozesses PKH ohne Raten bewilligt wurde. Hierzu gehen nach meinen Recherchen die Meinungen ja weit auseinander. Nun gut, das Gericht meint PKH fürs Kind und kein Kostenvorschuss. Jetzt wollen sich die Parteien auf einen Unterhaltsbetrag einigen, die Gegenseite meinte nun, bei diesem Unterhalt hätte dann das Kind Raten zu zahlen. Ich wollte das mal nachrechnen und werde aus dem Kommentar nicht ganz schlau. Unterhalt hätte ich i.H.v. 550,00 € anzusetzen. Beim Kindergeld stellt sich nun die Frage, ob dies dem Kind oder dem Empfänger der Leistung zusteht. Muss ich das also als Einnahme mit berechnen? Dann kommt die Frage nach dem Parteifreibetrag. Normal liegt dieser bei 395 €, bei Kindern spricht der Kommentar evtl. nur von 77 % des Eckregelsatzes, also 266 €. Sind denn damit auch die Wohnkosten getilgt oder kann ich diese im Verhältnis zum Einkommen der anderen Mitbewohner aufteilen? Im Zweifel hätte dann ja jedes Kind PKH mit Raten zu zahlen, wenn der Freibetrag nur 266,00 € ist und Kindergeld und Unterhalt höher als dieser Betrag ist, was bei Kindergeld von 184 € ja nicht schwer ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
habe hier einen Fall, wo der Gegenseite (minderj. Kind vertreten durch die Mutter) für die FÜhrung eines Unterhaltsprozesses PKH ohne Raten bewilligt wurde. Hierzu gehen nach meinen Recherchen die Meinungen ja weit auseinander. Nun gut, das Gericht meint PKH fürs Kind und kein Kostenvorschuss. Jetzt wollen sich die Parteien auf einen Unterhaltsbetrag einigen, die Gegenseite meinte nun, bei diesem Unterhalt hätte dann das Kind Raten zu zahlen. Ich wollte das mal nachrechnen und werde aus dem Kommentar nicht ganz schlau. Unterhalt hätte ich i.H.v. 550,00 € anzusetzen. Beim Kindergeld stellt sich nun die Frage, ob dies dem Kind oder dem Empfänger der Leistung zusteht. Muss ich das also als Einnahme mit berechnen? Dann kommt die Frage nach dem Parteifreibetrag. Normal liegt dieser bei 395 €, bei Kindern spricht der Kommentar evtl. nur von 77 % des Eckregelsatzes, also 266 €. Sind denn damit auch die Wohnkosten getilgt oder kann ich diese im Verhältnis zum Einkommen der anderen Mitbewohner aufteilen? Im Zweifel hätte dann ja jedes Kind PKH mit Raten zu zahlen, wenn der Freibetrag nur 266,00 € ist und Kindergeld und Unterhalt höher als dieser Betrag ist, was bei Kindergeld von 184 € ja nicht schwer ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?