Immer diese Verzögerungen

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lucy1510
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#1

02.06.2010, 10:59

Hallöchen an Alle,

ich bin echt stinksauer über eine Angelegenheit.

Wir haben am 05.03.2009 Beratungshilfe abgerechnet, bei der wir einen Beratungshilfeschein für 3 Angelegenheiten hatten.

Der Rechtspfleger lehnt die 3 getrennten Abrechnungen (es handelte sich um Trennung, Kindesunterhalt und Hausratsteilung) natürlich ab und sieht diese Angelegenheiten als eine Angelegenheit an.

Dagegen haben wir geschrieben und geschrieben und geschrieben. Am 23.09.2009 erging sodann ein Beschluss, in dem die Festsetzung zurückgewiesen wurde. In diesem Beschluss übersah man unter anderem, dass wir in der Angelegenheit Kindesunterhalt nach außen hin tätig geworden sind (Schreiben waren beigefügt) und somit eine GG angefallen war. Diese hat man uns natürlich auch verweigert.

Wir haben sodann Erinnerung bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Seitdem erinnern wir ständig. Es passiert gar nichts mehr. Keine Reaktion. Kein Schreiben.

Hiiiilffeee!!! Was kann ich tun, damit die mal in die Pötte kommen? Die ständigen Verzögerungen - ist nicht die einzige Sache - bringen mich langsam zum Schreien.
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#2

02.06.2010, 11:08

Einfach mal das Gespräch suchen mit dem zuständigen Rechtspfleger. Freundlichkeit kann Berge versetzen.
BabyBen

#3

02.06.2010, 11:46

Weil es so schön passt und weil ich mich heute so aufgeregt habe.

Ich habe eine Klage, die seit 4 Monaten beim Gericht liegt. Gericht hat die Klage bis heute nicht zugestellt. Arbeitsüberlastung!
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Liesel
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#4

02.06.2010, 11:50

Und wenn an "Glück" hat, geht der Gegner zwischenzeitlich in die Insolvenz (hatten wir vor kurzem). Unser Gericht hat für einen Vergütungsfestsetzungsantrag nach 11 RVG über ein halbes Jahr benötigt. Als er dann erlassen war, teilte ehem. Mandant mit, daß er zeitnah Insolvenzantrag stellen wird.
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BabyBen

#5

02.06.2010, 11:58

Liesel das kann durchaus passieren, der Gegner ist der Freistaat Bayern :( .
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Liesel
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#6

02.06.2010, 11:59

BabyBen hat geschrieben:Liesel das kann durchaus passieren, der Gegner ist der Freistaat Bayern :( .
:lolaway
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Nell
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#7

02.06.2010, 12:30

@lucy1510
Hast du schon auf den Beschluss des OLG Köln vom 09.02.2009 (Az. 16 Wx 252/08) verwiesen?
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lucy1510
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#8

02.06.2010, 12:57

@Nell: Ja, hab ich es. Ich habe schon so viel Rechtsprechung zitiert. Es ist einfach unglaublich. Die merken, dass ich starrköpfig bleibe und dann machen die gar nichts mehr.
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cjdenver
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#9

02.06.2010, 12:59

bald soll ja das gesetz in kraft treten nachdem man anspruch auf entschädigung hat wenn der prozess außergewöhnlich lange dauert... bis dahin bleibt wohl nur abzuwarten :roll:

manchmal hat man aber auch nur pech und das gericht ist wirklich überarbeitet - also immer schön freundlich bleiben ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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lucy1510
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#10

02.06.2010, 13:05

Normalerweise kann mich so etwas auch nicht aus der Ruhe bringen, aber das bringt mich wirklich zur Weißglut. Wenn man sich die Zeit anschaut. Da hantieren wir schon über ein Jahr für normale Beratungshilfegebühren. Die Beträge sind ja sowieso schon lächerlich, aber wenn man noch so viel Zeit zusätzlich investieren muss, bringt mich das echt auf die Palme.
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