PKH abrechnen Hilfe!!

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kordula32
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#1

26.05.2010, 12:41

Wer kann mir helfen?


also wir haben einen bewilligten PKH Beschluß bekommen. Unser RA. hat sich unter Beiordnung der Klage vorher bestellt gehabt. Muß ich dann den Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeord-neten RA. ausfüllen oder gibt es da ein anderes Muster für Abrechnung gegenüber der Staatskasse. Wir haben dort in der Sache auch schon 104 festgesetzt und der KfB ist nun da. Der Streitwert des Beschlusses ist 4.146 € beim KFB an den Kläger 624,81 hab sowas noch nie selbständig gemacht Bitte um Nachricht.
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Liesel
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#2

26.05.2010, 12:45

Du hast schon einen KfB nach 104 über die gesamten Gebühren? Normalerweise beantragt man die PKH-Gebühren und macht über die Differenz einen KfA. Bin mir gerade nicht sicher, ob du jetzt überhaupt noch Gebühren aus der Staatskasse erhälst. Dann müßtest du ja den KfB abändern lassen. :?:
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juni
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#3

26.05.2010, 17:23

Das Abändern wäre kein Problem. Wir hatten das auch schon. Der "alte" KfB wurde der PKH-Abrechnung und einem neuen KfA beigefügt und es gab dann einen Beschluss mit entsprechend verringertem Betrag.
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