PKH-Prüfungsverfahren 'BITTE DRINGEND um MITHILFE

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Marlene
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#1

23.05.2010, 19:28

zunächst pkh prüfungsverfahren übersandt an beklagten, unser madt. er hat selbst gezahlt. klage wurde dann zugestellt, mdt und beklagter bekam ebenfalls pkh. muss ich die 3335 mit der 3100 anrechnen im kostenfestsetzungsantrag oder gebe ich hier den vom mdten gezahlten betrag für die 3335 nur als gezahlten vorschuss an????

Bitte dringend um mithilfe, muss nächste woche abrechnen...danke im voraus lg
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#2

23.05.2010, 19:44

Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Kannst Du bitte etwas ausführlicher schreiben?
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sunshine24
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#3

23.05.2010, 20:43

Also, wenn ich das richtig verstanden habe:

Es wurde zunächst PKH beantragt mit Entwurf Klage. Sodann seid ihr im PKH-Prüfungsverfahren. Euer Mdt. zahlt Gebühr für das PKH-Prüfungsverfahren (Nr. 3335 - 1,0). Sodann wurde PKH bewilligt und die Klage der Gegenseite zugestellt.
muss ich die 3335 mit der 3100 anrechnen im kostenfestsetzungsantrag
Beide Gebühren können nicht im KFA auftauchen. Wenn ihr PKH bewilligt bekommt, "darf" die Nr. 3335 nicht gegenüber dem Mandanten abgerechnet werden, da ihr ja die Gebühren aus der Staatskasse bekommt. Im KFA nehmt ihr somit die Gebühren rein, die im gerichtlichen Verfahren angefallen sind (VG, TG, evtl. EG). Das euer Mandant was gezahlt hat, interessiert im KFA nicht. Die Zahlung des Mandanten musst du bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse angeben.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Silvia
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#4

24.05.2010, 11:07

Hallo

:zustimm sunshine24!

PKH-Abrechnung:
Bei PKH ohne Raten wird euer Mandant den Vorschuss wieder zurückbekommen, wenn er diesen nach PKH-Antragstellung gezahlt hat! Dieser wird nicht angerechnet!

Bei PKH mit Raten u. Streitwert über 3.000,00 € müsst ihr den Vorschuss auf jeden Fall anrechnen, zunächst jedoch auf die Differenzgebühren, dann erst auf die PKH-Gebühren!

LG Silvia
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#5

24.05.2010, 11:21

danke für deine nachricht, aber die gebühr für pkh überprüfung wurde vom mandanten vor klagezustellung und pkh bewiligung bezahlt. die klage wurde erst später zugestellt, nach dem die antragstellerin pkh bewiligt bekommen hat. dann haben wir pkh für unseren mandanten zunächst mit ratenzahlung dann im späteren verlauf des verfahrens ohne ratenzahlung bekommen. daher ist jetzt die frage ob, da die 3335 eine betriebsgebühr ist, auf die 3100 angerechnet wird oder der gesamte zahlungsbetrag wie ein vorschuss sozusagen auf die gesamten pkh gebühren im kfa verrechnet werden muss. denn die 3335 müsste ja unter gehen in der 1,3 verfahrensgebühr. wenn bewilligung der pkh wird doch der anwalt vom wahlanwalt zum pkh anwalt, dann gilt wahrscheinlich einmaligkeit der gebühren?
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#6

24.05.2010, 11:45

:roll:
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Silvia
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#7

24.05.2010, 11:54

im Anschluss an das PKH-Prüfungsverfahren folgte das normale Verfahren. Daher entsteht nun die normale 1,3 VG 3100
und die 1,0 VG 3335 geht voll in der 1,3 VG auf und daher wird nur die 1,3 VG in Ansatz gebracht und die Vorschusszahlung normal angegeben.

Die PKH gilt normalerweise ab Antragstellung, d. h. Eingang des PKH-Antrages bei Gericht. Du schreibst doch selbst, dass nach PKH-Bewilligung die Klage zugestellt wurde. Somit gilt die PKH ab eurer Antragstellung und nicht erst ab Klagezustellung. Hat euer Mandant den Vorschuss denn bereits vor eurem PKH-Antrag gezahlt?

LG Silvia
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#8

24.05.2010, 14:50

Vom Mandanten gezahlte Vorschüsse dürfen nicht an diesen erstattet werden, egal wann sie gezahlt worden sind. Vorschüsse müssen generell in der PKH-Liquidation angegeben werden. Sie können höchstens zunächst auf Gebühren verrechnet werden, die von der PKH nicht erfasst sind, also z. B. auf die Wahlanwaltsgebühren, falls der Streitwert über 3.000,00 € liegt.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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#9

24.05.2010, 15:50

danke silvia für deine nachricht. der mandant hat vor pkh die angefallene gebühr 3335 bezahlt. pkh für unseren mandanten wurde erst bewilligt als die klage schon zugestellt war. für die antragstellerin, also gegenseite wurde pkh vor klagezustellung bewilligt.
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sunshine24
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#10

24.05.2010, 18:47

Ich bleibe bei meiner Antwort: Zahlung des Mandanten beim Vergütungsantrag gegen die Staatskasse anzeigen - nix anrechnen, nur mitteilen, dass der Mandant bereits x € gezahlt hat. Im KFA musste nicht angeben, dass der Mandant Zahlung geleistet hat!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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