Freibeträge PKH

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ReLo
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#1

11.05.2010, 17:27

Hallo Leser!

Ich habe ein kleines PKH-Problem. Welche Freibeträge muss ich vom Einkommen der berufstätigen Eheleute abziehen (es gibt auch noch 2 Kinder):
2 x Freibetrag für Berufstätige?
1 x Freibetrag für Partei?
1 x Freibetrag für Partner (wobei beide PKH beantragen würden, da beide Kläger)?
2 x Freibetrag für die Kinder?

Je länger ich nachschlage, desto weniger verstehe ich das mit den Freibeträgen.

Dankeschön!!!

ReLo
NadinOtto
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#2

11.05.2010, 17:34

Sorry hab noch nicht ganz verstanden wofür du die Freibeträge berechnen willst
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
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nephele
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#3

11.05.2010, 17:42

Laut der PKH Bekanntmachung 2009 die ich hier rumfliegen habe (OLG Oldenburg):
1. Für Parteien, die ein Einkommen aus Ewerbstätigkeit beziehen 180,00 euro
2. Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 395,00 euro
3. jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet 276,00 euro

Meinst du das?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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jojo
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#4

11.05.2010, 19:27

Ja, volle Zustimmung für Nephele: Und es wird immer vom Einkommen der Partei abgezogen.

Für jede PKH-Partei wird gesondert gerechnet.

Kläger 1)

-395 er
-395 Ehepartner
.180 Berufstätig
-276 Kind 1
-275 Kind 2
-Miete anteilig des Einkommens.
- usw anteilig


Klägerin 2) (Frauen kommen immer hinten.. :mrgreen: =

-395sie
-395 Ehepartnerin
.180 Berufstätig
-276 Kind 1
-275 Kind 2
-Miete anteilig des Einkommens.
- usw anteilig

Wobei eine(r) noch das Kindergeld drauf bekommt.

Ist bei zwei Klägern vielleicht ungerecht, entspricht aber dem Gesetz.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Silvia
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#5

11.05.2010, 20:51

Hallo,

warum wird denn ein Freibetrag für den Ehepartner berücksichtigt, obwohl dieser arbeiten geht?

Liebe Grüße
Silvia
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Silvia
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#6

11.05.2010, 20:52

Hallo,

warum wird denn ein Freibetrag für den Ehepartner berücksichtigt, obwohl dieser arbeiten geht?

Liebe Grüße
Silvia
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jojo
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#7

11.05.2010, 20:52

Den würde ich in der Tat um eigenes Einkommen kürzen, aber auswerfen, um die Quote für die Miete zu erhalten..
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