Gegner PKH; Vergleich=Kostenaufhebung; GeKo-Rechnung

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ab81
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#1

23.04.2010, 11:21

Also folgendes Problem:

Unser Mandant hat geklagt. Die Gegenseite hat PKH. Die Parteien haben sich verglichen. Die Kostenentscheidung lautet: die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass jeder seine Kosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.

Jetzt bekommt unser Mandant eine GeKo-Abrechnung, in der die Gerichtskosten aufgeführt sind und (!) die Hälfte der PKH-Gebühren der Gegenseite! Wieso soll unser Mandant sich an den PKH-Gebühren der Gegenseite beteiligen??? Zählen die mit zu den "Gerichtskosten", nur weil die von der Landeskasse ausgezahlt wurden? Das ist doch unlogisch! Und wenn das so ist, wo steht das bitte? Ich verstehe es nicht!

:thx
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Liesel
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#2

23.04.2010, 11:22

Die PKH-Gebühren haben doch in einer GK-Rechnung überhaupt nichts zu suchen. Verstehe ich gerade nicht!
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ab81
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#3

23.04.2010, 11:29

Ja, danke! Das sehe ich auch so, aber komischer Weise sieht das das Gericht anders!
Es ist auf der Rechnung ausgeführt: "Aus der Landeskasse an RAe. erstattete Gebühren und Auslagen, § 59 RVG"

:hm

Kann mir jemand weiter helfen???
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Liesel
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#4

23.04.2010, 11:35

Also ich würde da mit dem zuständigen Rechtspfleger telefonieren und nachfragen. Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden, haben die Gebühren m.E. nach nichts in der Abrechnung zu suchen, da insoweit ja auch kein Anspruchsübergang nach 59 RVG erfolgt sein kann.
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#5

23.04.2010, 11:39

:shock: Hab ich auch noch nie gesehen! Bestimmt ein "Irrtum" oder sowas.
ab81 hat geschrieben:Unser Mandant hat geklagt.
Dann habt ihr doch die GK für die Klage verauslagt.
Insoweit habt Ihr doch noch einen Anspruch gegen die Gegenseite und nicht umgekehrt. Denn diese hat doch noch die Hälfte der angefallenen GK zu tragen!
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ab81
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#6

23.04.2010, 11:53

Dann habt ihr doch die GK für die Klage verauslagt.


Ja, richtig! Und demnach würde unser Mdt. auch noch Geld zurück bekommen, da die Parteien sich ja verglichen haben und dadurch weniger GeKo entstanden sind. Aber gegen diese Erstattung rechnen die jetzt die hälftigen Pkh-Gebühren der Gegenseite und fordern dann noch was von unserem Mdt.!!! :fluch

:ka
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Liesel
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#7

23.04.2010, 11:56

Also ran ans Telefon und mit dem zuständigen Rechtspfleger klären! Was anderes wird dir wohl nicht übrig bleiben.
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#8

23.04.2010, 12:55

Liesel hat geschrieben:Also ran ans Telefon und mit dem zuständigen Rechtspfleger klären! Was anderes wird dir wohl nicht übrig bleiben.
Genau !

(Da ich den Fall noch nicht hatte, weiß ich es leider nicht, aber vielleicht mal prüfen, obs n Rechtsmittel gegen so'ne Abrechnung gibt!)
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#9

23.04.2010, 21:21

Sind die PKH-Vergütungskosten in der GKR mit "halbiert" worden, ist die GKR eindeutig falsch. Die Vergütung stellt keine Gerichtskosten-Position dar und darf nicht mit halbiert werden. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst, nur die Gerichtskosten werden geteilt (Übernahmeschuldnerschaft!). Notfalls ist Rechtsmittel gegen die GKR einzulegen.
~ Grüßle ~
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#10

26.04.2010, 08:43

Ja, die PKH-Vergütungskosten sind der GKR halbiert worden!

Bezüglich der Tips mit dem Telefonat:
Die zuständige Rechtspflegerin zeigt sich hier nicht sehr einsichtig! Sie tut so, als wäre es das Normalste der Welt und nur ich würde das nicht verstehen. Sie war sehr schnippisch am Telefon und tat total abgenervt von meinen "dummen" Fragen! :hilfe
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