Hi Leute,
ich stelle mal wieder eine "dumme" Frage, aber ich stehe grad voll auf dem Schlauch:
Unsere Mandantschaft hat VKH bewilligt bekommen mit Zahlung von monatlichen Raten á 155,00 €.
Jetzt steht da:
Summe der Nettoeinkünfte der Partei: ...
Abzug nach § 115 usw.: - ...
Einkommensfreibetrag usw.: - ...
Abzug der Kosten: - ...
Verbleibendes einzusetzende Einkommen: 425,00 €
Monatsraten lt. Tabelle usw.: 155,00 €.
So, wieviel muss jetzt unsere Mandantschaft eigentlich insgesamt bezahlen? Ich denke doch 425,00 € in monatlichen Raten á 155,00 €, oder???
Vielen Dank und einen schönen Tag wünsche ich allen.
Was muss jetzt insgesamt die Mandantschaft bezahlen???
- LuzZi
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Nee, 155,-- € auf die Kosten des Verfahrens, also RA- und Gerichtskosten. Die zahlen maximal 48 Monate wenn ich mich recht entsinne oder eben so lange, bis die Kosten zurückgezahlt sind.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Aha, das heißt nur 155,00 €, und wenn die Mandanten es in 48 Raten bezahlen würden, würden sie monatlich rund 3,23 € bezahlen?!? Weil das hört sich so "komisch" an: Monatsraten, da denkt man doch das die Raten in Höhe von 155,00 € bezahlt werden müssen.
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Genau, wie Luzzi! Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und ihr eure Kosten (mit Wahlanwaltsvergütung) angemeldet/abgerechnet habt, bekommt euer MA eine Mitteilung, wie viele Raten insgesamt zu zahlen sind...
- LuzZi
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Nein, sie zahlt monatlich 155,-- €, das ist schon richtig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- sunshine24
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€ 155,00 pro Monat
Was sie insgesamt zu zahlen hat, kannst du evtl. selbst ausrechnen, wenn dir die Gerichtskosten bekannt sind. Die monatlichen Raten werden zunächst auf die Gerichtskosten, dann auf die PKH-Vergütung und dann auf die weitere Vergütung (= Differenz Wahlanwaltsvergütung u. PKH-V.) verrechnet.
In deinem Fall müsste eure Mandantschaft allerhöchstens € 7.440,00 zahlen (€ 155,00 x 48 Monate). Sind aber vorher schon die vorgenannten Kosten gedeckt, dann natürlich nur in dieser Höhe ...
Was sie insgesamt zu zahlen hat, kannst du evtl. selbst ausrechnen, wenn dir die Gerichtskosten bekannt sind. Die monatlichen Raten werden zunächst auf die Gerichtskosten, dann auf die PKH-Vergütung und dann auf die weitere Vergütung (= Differenz Wahlanwaltsvergütung u. PKH-V.) verrechnet.
In deinem Fall müsste eure Mandantschaft allerhöchstens € 7.440,00 zahlen (€ 155,00 x 48 Monate). Sind aber vorher schon die vorgenannten Kosten gedeckt, dann natürlich nur in dieser Höhe ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!