Prämienzahlung an Mandanten bei PKH

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RAsunny
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#1

30.03.2010, 10:35

Hallo ihr Lieben,

da ich nicht viel mit PKH am Hut habe, bräuchte ich eure Hilfe.

Ich soll für unsere Mandanten (Eheleute) PKH beantragen. Jetzt hat mir der Mann den PKH Antrag gebracht und als ich ihn durchgeschaut habe, sind mir ein paar Fragen gekommen.

1. Unser Mandant hat im Februar 2010 eine Prämienzahlung i. H. von 13.000 EUR bekommen. Meine Chefin fragte jetzt, ob man die über das Jahr verteilen kann? Weil wenn nicht, bekommt er definitiv keine PKH.
Kann man die Prämie verteilen? Wenn ja, habt ihr evtl. etwas wo ich das nachlesen kann und wo trage ich es am Besten ein?

2. Der Mandant hat seine ganzen Versicherungen (RSV, Berufsunfähigkeitsvers., Kita-Gebühren) im Antrag bei F Nr. 4 eingetragen. Müssten diese nicht nach I?

3. Ich trage doch auch nur den letzten Einkommensmonat ein oder? Mandant macht mich ganz wuschig, weil er seine Gehaltsnachweise aus 2009 mit abgegeben hat.
Für eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Liebe Grüße
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Liesel
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#2

30.03.2010, 10:45

1. Prämienzahlungen werden - sofern sie jährlich geleistet werden - auch als Jahresbetrag angegeben, also werden zu 1/12 dem Einkommen zugerechnet.

2. Versicherungen werden unter F 3) angegeben. Kita-Gebühren sind allerdings m.E. im "normalen" Freibetrag mit drin und können nicht extra berücksichtigt werdne.

3. Unser Gericht verlangt regelmäßig die letzten 6 Lohnabrechnungen. Daher wird beim Einkommen
- und auch bei den Abzügen unter F 1) und 2) der Durchschnittswert der letzten 6 Monate angegeben.
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#3

30.03.2010, 10:50

Hast du auch eine Seite o. ä. wo ich das nachlesen oder meiner Chefin zeigen kann?

Muss ich die Prämienzahlung, welche einmalig war, im PKH-Antrag bei E im ganzen aufführen oder nur 1/12? den Gehaltsnachweis muss ich ja beifügen, da steht halt die GEsamtsumme drin. Rechnet das Gericht dann mit 1/12 ?
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#4

30.03.2010, 10:53

Ich schreibe die Prämienzahlungen unter E - andere Einnahmen - rein, also jährlicher Betrag brutto. Dann sollte das vom Gericht eigentlich richtig mit 1/12 einberechnet werden. Hatte zumindest noch keine Probleme damit. Sollte das nicht so sein, bleibt immer noch eine PKH-Beschwerde, mit welcher man das klarstellen kann.
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#5

30.03.2010, 10:57

Mein Problem an der Sache ist, dass wir mit dem PKH-Antrag gleich Berufung einlegen.

einen Nachweis oder so hast du nicht gerade zur Hand? ich hab leider nichts passendes gefunden

hab die Zahlung auch dort reingeschrieben und bei F dann noch einmal die Abzüge extra
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Liesel
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#6

30.03.2010, 11:07

Eigentlich ergibt sich das doch alles aus dem Hinweisblatt und den Ausfüllhinweisen. Wenn du die nicht hast, müßtest du mir mal eine PN mit deiner Fax-Nr. schicken. Würde dir das dann faxen.
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#7

30.03.2010, 11:12

hast PN
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Adora Belle
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#8

30.03.2010, 11:55

Sind die 13.000 denn noch vorhanden? Dann dürfte der PKH-Antrag schon am Vermögen scheitern.
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