Wir haben in einer Familiensache einen ablehnenden PKH Beschluss erhalten. Dort steht drin, dass die sofortige Beschwerde innerhalb eines Monats möglich ist. Mein Chef meint nun, dass die Frist falsch sei und nur 2 Wochen betragen würde.
Ich meine aber, dass das richtig ist, zumindest war das doch nach § 127 ZPO mal so, oder?!??!
Aber nun bin ich mir nicht sicher, ob sich da nach dem seit dem 01.09.2009 geltenden Recht was geändert hat!
Wäre echt super, wenn ihr mir helfen könnte!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)