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PHK versagt weil Unterlagen zu spät eingereicht

Verfasst: 05.02.2010, 18:18
von sonnenblümchen
Hallo, wir haben folgendes Problem:
Haben in einer Ehescheidung für unseren Mandanten PKH beantragt. Danach kam Aufforderung vom Gericht, noch fehlende Unterlagen hierfür einzureichen, mit Fristsetzung. Diese Frist haben wir verlängern lassen, wurde auch verlängert, nur leider wurde es bei uns versäumt, diese Frist zu notieren. 2 Tage nach Fristablauf haben wir die Unterlagen vorab per Fax ans Gericht geschickt.
Heute kam ein Beschluss, dass PKH nicht bewilligt wird, da Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht wurden. Werden wohl Beschwerde einlegen, aber haben wir da eine Chance? Und wie bringt man sowas dem Mandanten bei???
Können wir erneut PKH beantragen?
Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 05.02.2010, 18:27
von Micsi11
Wenn ihr in Beschwerde geht, müsste das schon was bringen. Bei uns ist das kein Problem. Wenn Mandant Unterlagen nicht bringt und es kommt Beschluss, dass nicht bewilligt wird und wir im Beschwerdeverfahren PKH-Unterlagen vorlegen, haben wir bis jetzt immer PKH bekommen.

Gegenüber Mandant würde ich das einfach ehrlich erklären. So was kann passieren. Es wird erst blöd, wenn ihr dann im Beschwerdeverfahren keine PKH bekommt.

Verfasst: 05.02.2010, 19:00
von Pepsi
also ich weiß ja nicht, wie ihr das handhaben wollt, aber eine möglichkeit ist, dem Mdt gar nichts zu sagen und abzuwarten. Wenn er PKH bekommt ist alles gut.

Bei uns wäre was los gewesen.. ne Frist nicht notiert, oh oh oh

Verfasst: 05.02.2010, 20:09
von sonnenblümchen
Ist total Mist mit der versäumten Frist, ich weiß. Hoffe aber, dass PKH trotzdem bewilligt wird. Noch eine Frage, ist es denn generell möglich, wenn trotzdem nicht bewilligt wird, erneut PKH zu beantragen?

Verfasst: 06.02.2010, 17:13
von BabyBen
Beschwerde einreichen und Unterlagen gleich dazu packen. Dann ist alles wieder gut und kein Beinbruch.

Aber nicht vergessen, die Frist für die Beschwerde zu notieren ;-) .

Verfasst: 06.02.2010, 17:18
von Pepsi
also ich hatte mal ein ähnliches Problem: Wir haben auch Unterlagen zu spät hingeschickt, aber nur weil der Mdt die zu spät gebracht hat. PKH wurde dann versagt und dann bei der Beschwerde wurde sie nochmal versagt, weil wieder die Unterlagen zu spät kamen.

Wir haben dann einfach nochmal PKH beantragt und die Unterlagen alle nochmal mitgeschickt. Habe aber noch kein Ergebnis, aber müsste eigentlich gehen, bisher jedenfalls noch keine Abweisung und das ist schon paar Wochen oder so her.

Verfasst: 06.02.2010, 17:32
von 13
BabyBen hat geschrieben:Beschwerde einreichen und Unterlagen gleich dazu packen. Dann ist alles wieder gut und kein Beinbruch.

Aber nicht vergessen, die Frist für die Beschwerde zu notieren ;-) .
Wie Baby Ben. Ähnlich läuft es ja auch bei § 120 IV ZPO, wenn die entsprechende Erklärung nicht abgegeben wird. Ist die PKH aufgehoben worden und die Erklärung wird (auch in der Beschwerde) nachgereicht, dann wird die Aufhebung der PKH regelmäßig wieder aufgehoben.

Re: PHK versagt weil Unterlagen zu spät eingereicht

Verfasst: 29.06.2010, 12:11
von pasc1976
Haben nunmehr das gleiche Problem. PKH wurde abgelehnt, weil Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden. Würde unter normalen Umständen Beschwerde einlegen, aber unter dem Beschluss steht: Die Entscheidung ist unanfechtbar... Und nun? Kann ich einfach einen erneuten PKH-Antrag stellen?

Re: PHK versagt weil Unterlagen zu spät eingereicht

Verfasst: 30.06.2010, 10:30
von pasc1976
Kann mir irgendjemand weiterhelfen???

Re: PHK versagt weil Unterlagen zu spät eingereicht

Verfasst: 30.06.2010, 11:27
von BabyBen
pasc1976 hat geschrieben:Haben nunmehr das gleiche Problem. PKH wurde abgelehnt, weil Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden. Würde unter normalen Umständen Beschwerde einlegen, aber unter dem Beschluss steht: Die Entscheidung ist unanfechtbar... Und nun? Kann ich einfach einen erneuten PKH-Antrag stellen?

Bitte mal prüfen, es gibt in Kostensachen einen Beschwerdewert, der für die Zulässigkeit einer Beschwerde erreicht werden muss. Weiß jetzt nicht, ob der auch in PKH-Sachen gilt.

Ansonsten von den (falschen) Informationen des Gerichts nicht verwirren lassen und Beschwerde einlegen.