Gegenstandswert Aufenthaltsbestimmungsrecht PKH

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tulasi
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#1

28.01.2010, 14:55

Hallo, ich bin völlig überfragt, was ich für einen Gegenstandswert für eine PKH-Abrechnung nehmen soll.

Das Jugendamt hat die 4 Kinder unserer Mandantin inobhutgenommen.

Es war Termin zur Anhörung. Die Kinder sind wieder bei der Mutter.

Wer kann mir helfen?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.01.2010, 15:55

Bitte doch einfach das Gericht, den Streitwert festzusetzen. Ohne die Festsetzung wirst du sowieso das Problem haben, daß die Gebühren festgesetzt werden.
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#3

28.01.2010, 16:42

:zustimm
tulasi
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#4

28.01.2010, 21:27

O.K. vielen Dank
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