Original Beratungshilfeschein unauffindbar

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Sco
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#1

13.01.2010, 15:08

Hallo zusammen!

Ich sollte eine Abrechnung über Beratungshilfeschein machen.
Leider ist der Schein im Original nicht mehr zu finden. :oops: Ich habe die Abrechnung jetzt mit einer Kopie des Beratungshilfescheins ans Gericht geschickt. Der Rechtspfleger fordert aber das Original.

Hatte jemand schon mal so einen Fall? Was kann ich machen?
LG, Sco
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LuzZi
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#2

13.01.2010, 15:10

Zum Aktenzeichen würde ich einfach ein (weiteres) Original anfordern beim AG. Die wissen doch, ob und wann der Schein erteilt worden ist oder nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Davy Jones’ Locker
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#3

13.01.2010, 15:22

Das ist unnötiger Papierkrieg. Dann schicken Die Dir nach einigem hin und her nen neuen Schein, denn Du direkt wieder zur Abrechnung zurück schickst.
Mandantschaft versichert, dass der Schein bei euch abgegeben wurde, Ihr versichert, dass der Schein vorgelegen hat und nun aber nicht mehr auffindbar ist.
Sco
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#4

13.01.2010, 15:29

Danke für die schnellen Antworten!
Dann läßt sich das ja regeln.... dachte schon ich bekomme mächtig Ärger.
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LuzZi
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#5

13.01.2010, 15:31

Da gibts wesentlich schlimmeres. Das ist ja nun wirklich nix wildes. Da gibts vllt. mal nen kleinen Rüffel für vom Chef, wenns eure Schuld ist, das wars dann aber auch schon.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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