PKH-Abrechnung mit Raten und ohne

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Copperfield
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#11

12.01.2010, 13:31

Nein, nicht zweimal abrechnen, sondern die Erhöung (für 2 Auftraggeber) berechnen (0,3 mehr, also eine 1,6- anstelle der 1,3 Gebühr).
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#12

12.01.2010, 14:21

Hä wie jetzt. Online meinte doch vorhin es gäbe keine Erhöhunng!!
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#13

12.01.2010, 14:30

[font=Times New Roman]Bei Unterhalt gibt es keine Erhöhungsgebühr. Hier werden höchstpersönliche Ansprüche geltend gemacht. Daher erfolgt hier eine Addition der SW, was die Erhöhung gleichzeitig ausschließt. Insoweit hat online Recht. Prüfe mal den SW. Er sollte eine Summe der Einzelstreitwerte darstellen.[/font]
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#14

13.01.2010, 13:38

Der Streitwert ist festgesetzt worden mit 4.200,00 €.

Also es ist folgendermaßen: Es geht hierbei um 3 Kinder, die Unterhalt geltend machen. Das 1. Kind ist volljährig (Mdt. 2). Die anderen Kinder werden durch unsere Mdt.1 vertreten. Wir haben einen Antrag auf Zahlung des Unterhalts gestellt!! Es ist also ein Verfahren.

Aber mich verwirrt halt die Regelung der PKH-Bewilligung. Mdt. 1 wurde mit Raten bewilligt und Mdt 2 ohne Raten. D.h. doch, dass ich für Mdt. 2. auch noch was abrechnen kann oder?
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#15

13.01.2010, 13:56

[font=Times New Roman]Ich nehme mal Deine Angaben aus dem Vorbeitrag als Grundlage und meine, Du hast einen Gedankenfehler: Der Streitwert sollte der Gesamtstreitwert sein. Notfalls bitte das Gericht um Klärung, welcher SW-Anteil aud welche Partei entfällt.

Du kannst also unter Zugrundelegung des Gesamtstreitwertes (der ja für beide Parteien gilt) eine Abrechnung ohne Erhöhung vornehmen. Dass eine Partei Raten zahlen muss, ist zunächst unerheblich. Das spielt erst dann eine Rolle, wenn feststeht, dass die Raten auch die so genannte weitere Vergütung der Partei mit Rz. abdecken.
[/font]
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#16

13.01.2010, 19:43

Ich muss noch mal nachfragen: Nun ist die Rede von 3 Personen, nämlich einem volljährigen Kind und der Mutter der beiden Kinder und dem minderjährigen Kind.

Haben denn alle 3 PKH (sei es jetzt mit oder ohne PKH)? Oder hat einer der Mandanten keine PKH?

Oder ging es NUR um Kindesunterhalt (nicht auch um Unterhalt für die Mutter)? Dann wären wir wieder bei 2 Auftraggebernn.
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#17

14.01.2010, 11:14

@ online. Es geht nur um Kindesunterhalt.

@ 13. Der Streitwert von 4.200,00 € ist denk ich mal schon der Gesamtstreitwert, da keine Auflistung der einzelnen Streitwerte aufgeführt ist. Also wie ich das jetzt verstehe, berechne ich jetzt ne 1,3 Verfahrensgebühr aus 4.200,00 €.

Wenn ich jetzt aber die weitere Vergütung beantragen möchte, muss ich dann die einzelnen Streitwerte haben und nur aus dem Streitwert der Mdt.1 berechnen, oder nehme ich auch 4.200,00 €??
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rit-sch
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#18

20.01.2010, 17:25

Dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich möchte dazu trotzdem noch was sagen.

Ich würde die weitere Vergütung nach dem Gesamtstreitwert abrechnen. Wie und ob dann etwas auf denjenigen entfällt, für den Ratenzahlung angeordnet ist, soll doch die Staatskasse aufdröseln.
Liebe Grüße
Rita


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#19

21.01.2010, 17:13

ja Danke rit-sch. Habe jetzt PKH abgerechnet mit einer 1,3 VG aus 4.200 €.

die wetiere Vergütung habe ich noch nciht abgerechnet. Hab dazu noch eine Frage.
Reicht es wenn ich foglendermaßen schreibe:

" In Sachen ??? gegen ???, Az. ??? beantrage ich, die weitere Vergütung gem. § 50 RVG wie folgt festzusetzen: "

und dann die Rechnnung.

Ist das so ausreichend? oder hat vllt. jemand einen Vordruck wie ich das beantrage?
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#20

21.01.2010, 17:43

Müsste meines Erachtens ausreichen. Habt ihr denn sowas nicht im Programm?
Liebe Grüße
Rita


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