PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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fibu
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#1

07.01.2010, 14:34

Haben PKH für den ersten Rechtszug erhalten. Für Vergleich muß zusätzlich Antrag gestellt werden. Wie lautet die Formulierung für den Antrag für PKH für Vergleich .

Gruße Bele
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LuzZi
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#2

07.01.2010, 14:37

So in etwa wie "beantrage ich für den Vergleich Prozesskostenhilfe unter meiner Beiordnung". Ist nur ein Satz, mehr net.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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jojo
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#3

07.01.2010, 14:45

Wobei nach Vergleichsabschluss nix mehr möglich ist, ausgenommen u.U. noch innerhalb der Widerrufsfrist...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Copperfield
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#4

11.01.2010, 19:56

Wenn der Chef pfiffig ist beantragt er PKH sofort im Verhandlungstermin, wenn ein Vergleich im Raume steht.
Wird der Vergleich bestandskräftig, ist eine nachträgliche PKH-Bewilligung nicht mehr möglich. Deshalb wird der Vergleich oftmals widerrufen, man "verhandelt" nochmals mit der Gegenseite, i.d.R. mit gleichem Vergleichsergebnis, zeigt dem Gericht an, dass die Parteien sich einigen möchten und beantragt gleichzeitig PKH für den beabsichtigten Vergleichsabschluss.
Das ist sehr umständlich, kostet viel Zeit, und deshalb: den Chef auf Vordermann bringen, dass er sofort, wenn das Wort "Vergleich" fällt, an PKH denkt!
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#5

11.01.2010, 20:08

Der Vergleich an sich ist ja von der PKH-Bewilligung und Beiordnung umfasst - es kann nur darum gehen, die Erstreckung der PKH und die Beiordnung auf den Mehrwert des Vergleichs zu beantragen.

Das beantragen bei uns die Rechtsanwälte in der Regel im Termin selbst - und sie beantragen es lieber zu oft als zu selten.
:mrgreen:
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