Terminsgebühr für Berufungsverhandlung

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Baffi
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#1

21.12.2009, 17:48

Hallo Ihr Lieben,

ich steh grad auf dem Schlauch und find auch nix so richtiges zu meinem Problem im bisherigen Forum.

Also wir haben in einer Berufungsverhandlung teilgenommen, wo ausschließlich nur im PKH Verfahren aufgerufen und erörtert wurde. Das PKH Gesuch wurde zurückgewiesen, die Berufungsklägerin hat die Berufung zurückgenommen.

Bekommen wir hier eine Terminsgebühr??????

Hoffe auf eure Fachkenntnisse :-)
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sunshine24
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#2

21.12.2009, 19:03

wo ausschließlich nur im PKH Verfahren aufgerufen und erörtert wurde. Das PKH Gesuch wurde zurückgewiesen,
Das ist irgendwie widersprüchlich. Es hört sich so an als hätte die Partei (ihr?) PKH beantragt und erst im Termin wurde über die PKH mit entschieden. Stimmt das?

Auf jeden Fall bekommt man eine Terminsgebühr, es hat ja ein Termin statt gefunden. Nur zahlt jetzt nicht die Staatskasse die Terminsgebühr (bzw. die ganzen Gebühren, die im Berufungsverfahren angefallen sind), sondern die eigene Mandantschaft.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#3

22.12.2009, 13:52

Ja im Termin wurde erst über die PKH nach Erörterung hierüber entschieden und abgelehnt.

Hieraufhin wurde von der Gegenseite die Berufung direkt zurückgenommen.

Wir haben im KFA TG mit reingenommen, Gegenseite moniert jetzt, dass lediglich das Verfahren im PKH Verfahren aufgerufen und erörtert wurde; die TG wäre nicht entstanden!
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Moon Unit
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#4

22.12.2009, 14:26

Hallo Baffi,

ich meine, gem. § 118 I 3 ZPO sind die dem Gegner, also in diesem Falle Euch, im PKH-Bewilligungsverfahren entstandenen Kosten nicht zu erstatten.

Schöne Grüße
Moon Unit
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sunshine24
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#5

22.12.2009, 18:55

Ja im Termin wurde erst über die PKH nach Erörterung hierüber entschieden und abgelehnt.

Hieraufhin wurde von der Gegenseite die Berufung direkt zurückgenommen.
Dann war das wahrscheinlich wirklich ein Termin im PKH-Prüfungsverfahren. Hat der Gegner Berufung eingelegt, diese soll jedoch nur verfolgt werden, wenn PKH bewilligt wird? Erkennst du das aus dem Schriftsatz der Gegenseite?

Wenn ja, stimme ich Moon Unit zu, dann befindet ihr euch wie gesagt im PKH-Prüfungsverfahren und dann muss nach der angegebenen Vorschrift der Gegner auch nicht eure Kosten tragen, sondern der Mandant.
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