Kostenfestsetzung PKH-Geb. für die Verkehrsanwaltsgebebühr

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Nachtelfin
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#1

21.12.2009, 17:19

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich muss einen Kostenfestsetzungsantrag PKH-Gebühren für die Verkehrsanwaltsgebühr (wir haben einen Anwalt für unsere Mandantin beauftragt) und ich hab keine Ahnung, wie ich das abrechnen soll.
Bitte um schnelle Antworten..
dankeschön!!!
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sunshine24
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#2

21.12.2009, 19:09

Verkehrsanwaltsgebühr (wir haben einen Anwalt für unsere Mandantin beauftragt)
Heißt, ihr wart Verkehrsanwalt und habt praktisch einen Hauptbevollmächtigten beauftragt? Oder: Heißt, ihr seid Hauptbevollmächtigter und ihr habt einen anderen RA beauftragt, Termin wahrzunehmen?

Ist nämlich m. E. unlogisch, einen RA als Verkehrsanwalt zu beauftragen.

Für den Verkehrsanwalt gibt es eine 1,0 VG nach Nr. 3400 aus der Tabelle § 49 RVG.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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NORTHERN DINO
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#3

21.12.2009, 19:39

[font=Times New Roman]Wieder mal wie sunshine24. Verstanden habe ich den SV auch nicht so ganz.[/font]
~ Grüßle ~
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Nachtelfin
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#4

22.12.2009, 09:37

Oh sorry, hab mich glaub ich echt bissi blöd ausgedrückt.
Wir haben einen anderen REchtsanwalt beauftragt, für uns einen Termin wahrzunehmen. Jetzt muss ich einen Kostenfestsetzungsantrag für PKH machen??!!! Keine Ahnung.
gkutes

#5

22.12.2009, 09:47

sowas nennt man dann Terminsvertreter ;) oder Unterbevollmächtigter

Also - tipp mal "Terminsvertreter PKH" in die Suche ein und du wirst fündig werden
Nachtelfin
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#6

22.12.2009, 10:23

Danke :)
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