PKH bei Antragsrücknahme im EV Verfahren

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arcangel71
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#1

17.12.2009, 11:32

Wir haben in einer Familiensache eine einstweilige Verfügung nebst PKH beantragt. Abschriften sind schon an das Jugendamt und Gegenseite raus.

Nun erklärt Mdt., dass er den Antrag zurücknehmen will.

Wie läuft das in diesem Fall mit den Kosten (auch der Gegenseite) und der PKH ?
Copperfield
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#2

11.01.2010, 20:24

Zunächst die Frage: ist der Antrag schon bei Gericht? Wer sonst noch eine Abschrift erhalten ist, ist relativ uninteressant.
Falls Antrag schon bei Gericht: Entscheidung über PKH abwarten und dann erst den Antrag zurücknehmen.
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