neuer PKH-Antrag nach Widerklage?

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Anlie08
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#1

10.12.2009, 11:12

Juten Tag,

Ich komm mal gleich zur Sache:

wir haben in einer Zivilsache für ein Klageverfahren (von uns eingereicht) für unsere Mandantin PKH bewilligt bekommen.

Jetzt hat die Gegenseite Widerklage eingereicht. :roll:

Erstreckt sich die Bewilligung jetzt auch darauf, oder müssen wir dafür neue PKH beantragen? Der Streitwert für das Verfahren erhöht sich ja entsprechend.... :lol:

Danke für Eure Antworten
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rit-sch
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#2

10.12.2009, 11:31

Ich würde auf jeden Fall vorsorglich den Antrag stellen, die PKH-Bewilligung auf die Verteidigung gegen die Widerklage zu erweitern. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Anlie08
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#3

10.12.2009, 11:35

:thx
Marv69
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#4

14.12.2009, 13:09

Ein Antrag auf Erweiterung der PKH auch auf die Rechtsverteidigung gegen die Widerklage ist in jedem Fall erforderlich.
Copperfield
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#5

11.01.2010, 20:26

Ich stimme meinen "Vorrednern" zu: auf jeden Fall Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Widerklage stellen!!!
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LuzZi
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#6

11.01.2010, 20:31

Die Frage ist doch schon längst beantwortet :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

11.01.2010, 21:00

Rechtsgrundlage § 48 IV S. 2 Nr. 4 RVG - ist also nichts mit "vorsichtshalber" und "sichere Seite" - sondern: Ein MUSS, wenn der Rechtsanwalt insoweit nicht leer ausgehen bzw seiner Partei die Zahlung dieses Teil der Vergütung zumuten will.
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rit-sch
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#8

11.01.2010, 21:04

Ok, werds mir merken.
Liebe Grüße
Rita


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