Anrechnung der unbezahlten Geschäftsgebühr bei PKH

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Mia20
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#1

02.12.2009, 10:56

Hallo,
habe folgendes Problem:
1. Mdt. außergerichtlich vertreten
2. Klage / PKH-Bewilligung / GG nicht miteingeklagt,
3. Urteil ergangen
4. PKH-Gebühren ohne Anrechnung abgerechnet, da gegenüber Mdt. die außergerichtliche Tätigkeit nicht abgerechnet wurde.
5. Aufforderung des Gerichts, Anrechnung vorzunehmen. (Ohne Bedeutung ist in diesem Fall, ob die GG unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder schon beglichen ist. Sie muss nur angefallen sein.) Der Vergütungsantrag wurde sodann von uns geändert, also die Anrechnung ist erfolgt.

Mein Chef möchte jetzt von mir wissen, ob er die außergerichtliche Tätigkeit von dem Mdt. verlangen kann oder ist es in diesem Fall so, dass hier nur die angerechnete 0,65 Gebühr von dem Mdt. verlangt werden kann. Kann man überhaupt was verlangen???

Habe überhaupt kein Plan, wie ich diese Sache jetzt abrechnen soll. :cry:
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nephele
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#2

02.12.2009, 10:59

Sicher könnte ihr die GG vom Mandanten verlangen, und zwar die volle. Die VG habt ihr ja jetzt nur in Höhe von 0,65 bekommen oder nicht?
Also habt ihr noch Anspruch auf die 1,3 GG. Die muss eben der Mandant tragen, da sie nicht eingeklagt / tituliert wurde.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Mia20
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#3

02.12.2009, 11:15

Ja, die VG haben wir nur in Höhe von 0,65 bekommen.
Ich bin mir in dieser Sache nicht ganz sicher, weil die außergerichtliche Vertretung schon drei Jahre her ist oder ist der Anspruch jetzt verjährt?
Das Urteil wurde im Juni gefällt, außergerichtlich wurde hier lange korrespondiert.
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nephele
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#4

02.12.2009, 11:54

Mir schwirrt grade irgendwas im Kopf rum von wegen dass der RA die Rechnung spätestens mit Abschluss des Verfahrens erstellen muss. Aber ob das jetzt so richtig in meinem Kopf rumschwirrt oder ob das verjährt ist weiß ich nicht... bin ich grade überfragt :wirr

Vielleicht weiß das ja jemand anders...
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