erst Vorschuss von Mandant dann PKH

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rit-sch
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#21

03.12.2009, 11:17

Stimme Zaubermaus007 zu.
Und bei der Kostenfestsetzung gegen den Gegner?
Ich würde hier ehrlich gesagt gar nichts weiter machen in Richtung Kostenausgleichung oder so. In Bezug auf die gezahlten PKH-Gebühren macht das eh die Staatskasse und was die Differenzgebühren angeht, würde ich sagen: Keine schlafenden Hunde wecken. 8)
Liebe Grüße
Rita


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clauda140382
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#22

03.12.2009, 17:46

Das Problem ist nur - unsere Mandantin ist sehr bestrebt darauf, alles wieder zu bekommen.
Ich hätte also folgenden Vorschlag und hoffe Ihr stimmt mir zu, dass ich da ja keinen Fehler mache:

Ich verrechne also den Vorschuss mit der Differenz. So bleiben also € 75,00 übrig. Die könnte ich an die Mandantin zurück geben oder einfach mit PKH verrechnen. Würde dazu also die Mandantin kontaktieren, was Sie möchte.

Dann rechne ich gegenüber dem Gegner ab - da er ja 50 % unserer Kosten zahlen muss und berücksichtige seinen gezahlten Vorschuss. Den Rest zahlt er mir bestimmt (ist ganz vernünftig der Gegner :wink: )

Wenn ich dann von ihm das Geld habe, rechne ich die PKH ab unter Angabe aller Zahlungen und das sind dann halt nur noch paar € 200,00, was der Staatskasse aber ziemlich recht sein dürfte.

Also meine Lieben, was haltet Ihr davon :xshock
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rit-sch
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#23

03.12.2009, 18:49

Du brauchst eure Mandantin nicht zu kontaktieren, denn ihr dürft den Vorschuss nicht zurückzahlen.Wenn etwas übrigbleibt nach Verrechnung auf die Wahlanwaltskosten, musst du das auf jeden Fall in der PKH-Liquidation abziehen.

Da der Gegner ja schon 50 % des Vorschusses bezahlt hat, ergibt sich da für mich überhaupt keine Rückforderung. Eure Mandantin hat doch der 50/50-Regelung zustimmt und der Gegner hat seinen Anteil an dem Vorschuss geleistet. Also ist das ausgeglichen.

Den Rest der Kosten bezahlt die Staatskasse, so dass sich für eure Mandantin keinerlei Belastung ergibt. Die Staatskasse wird sich - in eigenem Namen - auch um etwaige Erstattungsansprüche kümmern.

Eure Mandantin hat also letzten Endes nur entsprechend der Absprache ihren Anteil gezahlt (ohne Vorschussrechnung hätte sie gar nichts gezahlt, sondern nur die Staatskasse). Was also will sie zurück bekommen?


:?:
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Rita


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clauda140382
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#24

03.12.2009, 18:55

der vorschuss war aber nicht in der Höhe wie die entstandenen Gebühren

er hat also ca. € 250 vorschuss bez. und die von ihm an uns zu erstattenden Kosten betragen € 500,00
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rit-sch
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#25

03.12.2009, 19:08

Wenn ihr über PKH abrechnet, gibt es keine "an euch zu erstattenden Kosten". Ihr bekommt doch eure Kosten voll aus der Staatskasse. Ihr habt doch (mit dem Vorschuss) eure Kosten in voller Höhe erhalten. Erstattungsansprüche gegen den Gegner muss die Staatskasse geltend machen. Damit hab ihr überhaupt nichts zu tun.
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clauda140382
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#26

03.12.2009, 19:11

klar ist logisch

:oops:

:thx
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