Also Mandant hat alles Kosten bezahlt und später dann PKH bewilligt bekommen, nun ist meine Frage, muss ich die Kosten die wir erhalten haben alles wieder an Mdt zurückzahlen oder wie sieht es aus?
bitte schreibt mir schnell zurück, ist eilig. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
P.S. Wenn es geht mit Bezug auf ein Gesetz oder so, damit ich es meinem Chef klar darlegen kann.
Hilfe PKH eilig! Mdt. hat bez. dann pkh bekommen
- rit-sch
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Du darfst gar nichts an den Mandanten zurückzahlen. Die Zahlungen musst du bei der PKH-Liquidation angeben und ggf. anrechnen. Wenn alle Kosten tatsächlich bezahlt sind, kannst du die PKH-Liquidation eigentlich knicken. Soweit ich mich erinnere (bin leider z. Zt. arbeitslos und kanns nicht nachlesen) müßte dazu was in der ZPO (§§ so ab 115) stehen.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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Wir haben auch so einen Fall - habe dazu auch was im Kommentar gefunden - der liegt mir aber grad nicht vor - es ist jedenfalls so, dass du die erhaltenen Gebühren mit der Differenz zwischen PKH-Geb und Wahlanwaltsgebühren verrechnen kannst. - Blöd nur, wenn die Gebühren gleich hoch sind (Gegenstandswert weniger gleich € 3000)
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- rit-sch
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Klar. Zuerst auf die Wahlanwaltsgebühren (falls welche entstanden sind) verrechnen. Hatte ich vergessen, genauer auszuführen. Wenn dann allerdings was übrigbleibt, musst du das dann in der PKH-Liquidation abziehen.
Ach: Angeben musst du in der PKH-Liquidation natürlich den vollen Betrag, den ihr erhalten habt, und dann angeben, in welcher Höhe du ggf. auf die Wahlanwaltsgebühren verrechnet hast.
Ach: Angeben musst du in der PKH-Liquidation natürlich den vollen Betrag, den ihr erhalten habt, und dann angeben, in welcher Höhe du ggf. auf die Wahlanwaltsgebühren verrechnet hast.
Liebe Grüße
Rita
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