Beratungshilfe in Strafsache

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advocatus diaboli
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#11

25.11.2009, 16:48

Dann ist das dumm gelaufen, würde ich sagen.

Wenn ich Cheffe wäre und einen netten Tag hätte, würde ich mir 20 Euro für Aktenversendungspauschale, Porto- und Kopierkosten auf den Tisch legen lassen, daß er halt eine Kopie von allem hat.
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Christina83
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#12

25.11.2009, 16:52

@advocatus diaboli: So würd ichs auch machen!

Mal ganz davon abgesehen, Beratungshilfe in Strafsachen beschränkt sich doch sowieso nur auf Beratung und nicht auf schriftliche Tätigkeiten. Akteneinsicht hättet ihr also für den Mdten eh nicht einholen (und abrechnen) können. Oder seh ich das jetzt falsch?
Davy Jones’ Locker
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#13

25.11.2009, 16:54

Ja. Eine Beratung ohne Aktenkenntnis ist sinnlos. Akteneinsicht ist daher umfasst, die Pauschale wird erstattet. Es fällt allerdings dadurch keine Geschäftsgebühr an.
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Christina83
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#14

25.11.2009, 16:56

ah ok! gut zu wissen!
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