PKH in der Zwangsvollstreckung

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nfnf

#1

24.11.2009, 23:02

Wie können die Kosten für sozial schwache Mdt. für die Zwangsvollstreckung gezahlt werden?

Anspruch wurde mittels PKH tituliert. Mdt hat aber nicht mal Geld für die Zwangsvollstreckungskosten.

Gibt es da eine Möglichkeit? Beratungshilfe?
Ernie

#2

25.11.2009, 06:55

Du kannst auch PKH für Vollstreckung beantragen, aber vor (!) der entsprechenden Maßnahme!
Randfichte72
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#3

25.11.2009, 06:56

Vor jeder einzelnen ZV-Massnahme muss dann PKH beantragt werden. Wird diese bewilligt, umfasst sie auch die GVZ-Kosten.
Manche Gerichte bewilligen allerdings keine PKH für die Zwangsvollstreckung. Würde ich vorher abklären.
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Soenny
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#4

25.11.2009, 07:17

Und manche bewilligen die PKH, aber ohne Beiordnung!
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