pkh

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tine001
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#1

24.11.2009, 11:28

hallo,

mal eine ganz blöde Frage.
Wir haben geklagt und Pkh bekommen. Nunmehr haben wir Klage zurückgenommen und Kläger hat die Kosten zu tragen.
Ich kann doch aber trotzdem über PKH abrechnen, weil wir ja nicht den PKH Antrag zurückgenommen haben, oder?

sorry für meine dämliche Frage, aber bin momentan ein wenig verwirrt.... :D
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gabrielle
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#2

24.11.2009, 11:30

ja natürlich. Ganz normal ggü. der Staatskasse abrechnen. Natürlich die PKH-Gebühren beachten.
tine001
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#3

24.11.2009, 11:35

danke,
an manchen tagen sind die gedanken so schief, dass man nur hoffen kann, dass sie von allein wieder gerade werden :o
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