PKH Abrechnung

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Paulchen2001
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#1

20.11.2009, 17:09

Halloooo!

Muss heute erstmals eine PKH-Abrechnung machen. Kann mir bitte jemand einen Tipp geben?

Zwar liegt der Fall so: Unser Mandant ist Beklagter. Gegner stellte Klageantrag vor dem LG. Wir bestellten uns für den Beklagtgen mit dem Antrag auf PKH für diesen.

Es erging alsdann ein Urteil, dass der Klage stattgegeben wird und PKH abgelehnt wird. Wir legten sodann Beschwerde vor dem OLG ein. Beschwerde wurde stattgegeben und Beklagter erhielt PKH.

Außergerichtlich wurde alsdann zwischen den Anwälten der Parteien über einen Vergleich verhandelt welcher dann auch geschlossen wurde und der Ordnung halber gerichtliche protokolliert wurde.

Ich rechne doch jetzt eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine gerichtliche 1,0 Vergleichsgebühr nebst Auslagen u. MwSt. ab. Meine Frage ist jetzt: Kann ich oder muss ich zusätzlich auch für die Beschwerde als II. Instanz eine 1,6 Verfahrensgebühr abrechnen?´


Wäre echt super, wenn mir da jemand helfen könnte!!!!!
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jojo
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#2

20.11.2009, 17:26

Keine PKH für die PKH: Das Beschwerdeverfahren kannst du deiner Partei in Rechnung stellen, nicht jedoch der Landeskasse.

Und falls die Vergleichsverhandlungen mündlich oder telefonisch erfolgten, gibts auch eine Terminsgebühr.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Gruftie
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#3

20.11.2009, 22:42

Huhu JoJo! :wink2

Sag mal, ich hab gehört, dass man für einen Vergleich nochmal extra PKH beantragen muss, weil sonst die Einigungsgebühr nicht mit einbezogen wird...stimmt das?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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