PKH-Gebühren nach Umbeiordnung Gebührenverzichtserklärung

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Naturini
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#1

09.11.2009, 14:02

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir haben eine sozialrechtliche Angelegenheit in der ein RA beigeordnet wurde der mittlerweile nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und eine RAin aus unserer Kanzlei hat die Sache übernommen.

Nun haben wir eine Gebührenverzichtserklärung des ehemaligen RA bei Gericht eingereicht und es wurde die RAin beigeordnet die die Sache jetzt weiter bearbeitet. Allerdings wurde sie erst ab 08.10. beigeordnet und der weitergehende Antrag auf Umbeiordnung vor dem 08.10. abgelehnt mit der Begründung, dass die Verzichtserklärung des ehemaligen RA erst am 08.10. bei Gericht eingereicht wurde. Wir waren allerdings schon einige Monate vorher tätig und vorher sind auch schon Gebühren entstanden. Können wir diese jetzt gar nicht mehr abrechnen oder müssen wir noch eine Gebührenverzichtserklärung des ehemaligen RA einreichen, dass er auch vor dem 08.10. auf seine Gebühren verzichtet?

Vielen Dank
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