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Mindestwerte bei PKH für Scheidung und Versorgungsausgleich

Verfasst: 09.11.2009, 13:55
von beast
Hallo Leute!

Kann mir jemand die Mindestwerte für die Abrechnung von PKH für Scheidung und Versorgungsausgleich sagen?

Dankeschön schonmal!

Verfasst: 09.11.2009, 13:58
von LuzZi
Scheidung: 2.000,-- €
Versorgungsausgleich: Festbetrag 1.000,-- €

lt. meiner Streitwerttabelle, die ist von 2006, mag sein, dass sich dort etwas geändert hat, ich meine aber nicht.

Verfasst: 09.11.2009, 14:02
von Naturini
Bin auch der Meinung, dass die Werte stimmen müssten.

Verfasst: 09.11.2009, 14:53
von beast
Dankeschön! Dann werd ich mich jetzt mal an die Abrechnung machen ;-)

Verfasst: 09.11.2009, 15:08
von Adora Belle
Für @beast dürften ja die alten Werte gelten, wenn jetzt ein beendetes Verfahren abgerechnet werden soll. Aber die Mindestwerte sind auch im neuen Recht gleich geblieben. Geändert hat sich mit dem FamGKG die Regelung zum VA, früher 1.000,- (oder 2.000,-) Festwert, jetzt 10% des Scheidungswertes pro Anrecht.