Hallo Leute!
Kann mir jemand die Mindestwerte für die Abrechnung von PKH für Scheidung und Versorgungsausgleich sagen?
Dankeschön schonmal!
Mindestwerte bei PKH für Scheidung und Versorgungsausgleich
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Scheidung: 2.000,-- €
Versorgungsausgleich: Festbetrag 1.000,-- €
lt. meiner Streitwerttabelle, die ist von 2006, mag sein, dass sich dort etwas geändert hat, ich meine aber nicht.
Versorgungsausgleich: Festbetrag 1.000,-- €
lt. meiner Streitwerttabelle, die ist von 2006, mag sein, dass sich dort etwas geändert hat, ich meine aber nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Adora Belle
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Für @beast dürften ja die alten Werte gelten, wenn jetzt ein beendetes Verfahren abgerechnet werden soll. Aber die Mindestwerte sind auch im neuen Recht gleich geblieben. Geändert hat sich mit dem FamGKG die Regelung zum VA, früher 1.000,- (oder 2.000,-) Festwert, jetzt 10% des Scheidungswertes pro Anrecht.