PKH-Antrag weiter verfolgen?

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lucy1510
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#1

05.11.2009, 11:09

Hallöchen,

wir haben für den Mandanten in einem Gewaltschutzverfahren einen VKH-Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen, da der Mandant nach Einschätzung des Gerichts wirtschaftlich in der Lage wäre, die Kosten zu tragen. Wir haben dann gegen den VKH-Beschluss Beschwerde eingelegt, worauf ein gerichtliches Schreiben mit weiteren Erläuterungen kam mit einer Stellungnahmefrist von zwei Wochen, ob die Beschwerde aufrecht erhalten bleibt.

Das Hauptverfahren an sich wurde zwischenzeitlich für erledigt erklärt. Da der Mandant seit 01.10. arbeitslos wurde, habe ich jetzt schon eine Stellungnahme ans Gericht gefertigt und beantragt, aufgrund des neuen Umstandes ratenfreie VKH zu bewilligen.

Mein Chef meinte jetzt, dass das nicht mehr geht, weil das Verfahren in der Hauptsache ja für erledigt erklärt wurde und beendet ist.

Das Beschwerdeverfahren läuft aber doch noch - meine Meinung.

Hat jemand eine Ahnung, was richtig ist?
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lucy1510
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#2

10.11.2009, 11:22

Hallo,

ich wollte mich noch mal in Erinnerung rufen, weil ich immer noch nicht genau weiß, was ich jetzt machen soll. Kann mir jemand helfen?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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