PKH für Durchsungsbeschluss

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Tölpel
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#1

02.11.2009, 13:10

Hallo,

wir haben PKH für die Zwangsvollstreckung. Nachdem Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde, haben wir Durchsungsbeschluss beantragt. Der GV will jetzt einen Kostenvorschuss von 250,00 € für die Wohnungsöffnung. Müssen wir die von der Staatskasse anfordern, oder muss GV das selbst machen?

Danke im voraus
Abi
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repfiffi
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#2

02.11.2009, 13:15

wir schreiben dem GV einfach, dass PKH beantragt wurde und er sich direkt ans Gericht wenden soll
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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Grübchen
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#3

02.11.2009, 14:36

Müsste der GVZ doch auch gesehen haben dass PKH bewilligt wurde!? Oder habt ihr den Beschluss nicht beigefügt?
LG Grübchen
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repfiffi
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#4

02.11.2009, 14:45

Grübchen hat geschrieben:Müsste der GVZ doch auch gesehen haben dass PKH bewilligt wurde!? Oder habt ihr den Beschluss nicht beigefügt?
^^oft überlesen die GV' das aber auch - ist bei mir ganz oft so, dass ich nochmals extra darauf hinweisen muss^^
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
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Grübchen
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#5

02.11.2009, 15:00

Alter Trick wäre da der gute alte Leuchtstift!!!!

Vorne beim Antrag oben drüber in groß "PKH bewilligt". Bei mir hat das noch keiner übersehen. :D
LG Grübchen
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