nochmal die Abrechnung des PKH-Antrags

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little 'e'
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 15.09.2009, 18:55

#1

28.10.2009, 17:24

Hey Leute,

ich muss mich entschuldigen.... hatte den Fall etwas falsch im Kopf. Nun hab ich aber die Akte mal wieder vor mir und kann die Sachlage richtig schildern.

Also wir haben Klage beim Sozialgericht eingereicht mit Antrag auf Bewilligung PKH, daraufhin haben wir vom SG Mitteilung bekommen, dass für die Bewilligung der PKH noch Kto.-Auszüge unserer Mdtin fehlen.

Wir haben unsere Mdtin daher angeschrieben und die Kto.-Auszüge angefordert, doch seit dem Zeitpunkt hat sie sich nicht mehr bei uns gemeldet. Da sie sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht gemeldet hat, haben wir letztendlich dem SG dann mitgeteil, dass die Mandantin von uns nicht mehr vertreten wird. Die Kosten für das Klageverfahren haben wir bei der Mandantin selbst abgerechnet und nun auch das MV eingeleitet.

Die Kosten für den PKH Antrag wollen wir über die Beratungshilfe abrechnen, da die PKH ja nicht mehr bewilligt wurde, jedenfalls nicht mehr in unserem Mandat. Und nun mosert das AG rum und will uns die Beratungshilfe nicht für den PKH-Antrag geben.

So langer Text ich weiß, aber ich hoffe dass mir irgendwer helfen kann.

Bitte!
NikiS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 23.09.2009, 14:04

#2

28.10.2009, 17:29

Hallo!
Also meiner Meinung nach hat das AG recht damit, dass sie rummosern.
Ihr habe das Klageverfahren doch gegenüber der Mandantin abgerechnet, da ist ja dann auch der PKH-Antrag enthalten.

In der Beratungshilfe kannst du meiner Meinung nach nur noch eine außergerichtliche Tätigkeit abrechnen.
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