Zinsen auf PKH?
Verfasst: 26.10.2009, 21:44
Hallo,
ich habe mal eine Frage, die wahrscheinlich etwas komisch ist. Mir selbst leuchtet es auch nicht ein, aber ich finde nichts dazu. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Kann man auf eine PKH-Abrechnung Zinsen verlangen?
Hierzu mal zwei unterschiedliche gewohnliche Fälle:
1. Fall:
PKH bewilligt, erste Instanz beendet, wir rechnen ab, Gegenseite legt Berufung ein, Akte geht zur zweiten Instanz und somit warten wir auf unser Geld...
Naja, mittlerweile ist die Berufung zwar zurückgenommen worden und die Akte wieder beim erstinstanzlichen Gericht, aber Chef meint, es könne ja nicht sein, dass wir über drei Monate auf unser Geld warten müssen. Er meinte, wir hätten ja wohl hoffentlich Zinsen beantragt.
Nein, haben wir nicht. Geht das überhaupt? Hab ich noch nie was von gehört.
2. Fall:
PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Verfahren beendet, wir rechnen PKH ab und melden die weitere Vergütung nach § 50 RVG zur Festsetzung an.
Jetzt meint Chef, ob wir nicht Zinsen bekommen können, da der Mandant ja seine Raten erstmal an das Gericht zahlt und wir dann in ca. 2 Jahren mal irgendwann ein bisschen Geld der weiteren Vergütung sehen.
Kann man vom Mandanten oder sonstwem Zinsen verlangen? PKH ist doch eigentlich ein "zinsloses Darlehen".
Weiß irgendwer etwas darüber?
LG
ich habe mal eine Frage, die wahrscheinlich etwas komisch ist. Mir selbst leuchtet es auch nicht ein, aber ich finde nichts dazu. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Kann man auf eine PKH-Abrechnung Zinsen verlangen?
Hierzu mal zwei unterschiedliche gewohnliche Fälle:
1. Fall:
PKH bewilligt, erste Instanz beendet, wir rechnen ab, Gegenseite legt Berufung ein, Akte geht zur zweiten Instanz und somit warten wir auf unser Geld...
Naja, mittlerweile ist die Berufung zwar zurückgenommen worden und die Akte wieder beim erstinstanzlichen Gericht, aber Chef meint, es könne ja nicht sein, dass wir über drei Monate auf unser Geld warten müssen. Er meinte, wir hätten ja wohl hoffentlich Zinsen beantragt.
Nein, haben wir nicht. Geht das überhaupt? Hab ich noch nie was von gehört.
2. Fall:
PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Verfahren beendet, wir rechnen PKH ab und melden die weitere Vergütung nach § 50 RVG zur Festsetzung an.
Jetzt meint Chef, ob wir nicht Zinsen bekommen können, da der Mandant ja seine Raten erstmal an das Gericht zahlt und wir dann in ca. 2 Jahren mal irgendwann ein bisschen Geld der weiteren Vergütung sehen.
Kann man vom Mandanten oder sonstwem Zinsen verlangen? PKH ist doch eigentlich ein "zinsloses Darlehen".
Weiß irgendwer etwas darüber?
LG