Zinsen auf PKH?

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Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
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#1

26.10.2009, 21:44

Hallo,

ich habe mal eine Frage, die wahrscheinlich etwas komisch ist. Mir selbst leuchtet es auch nicht ein, aber ich finde nichts dazu. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.

Kann man auf eine PKH-Abrechnung Zinsen verlangen?
Hierzu mal zwei unterschiedliche gewohnliche Fälle:

1. Fall:
PKH bewilligt, erste Instanz beendet, wir rechnen ab, Gegenseite legt Berufung ein, Akte geht zur zweiten Instanz und somit warten wir auf unser Geld...
Naja, mittlerweile ist die Berufung zwar zurückgenommen worden und die Akte wieder beim erstinstanzlichen Gericht, aber Chef meint, es könne ja nicht sein, dass wir über drei Monate auf unser Geld warten müssen. Er meinte, wir hätten ja wohl hoffentlich Zinsen beantragt.
Nein, haben wir nicht. Geht das überhaupt? Hab ich noch nie was von gehört.

2. Fall:
PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Verfahren beendet, wir rechnen PKH ab und melden die weitere Vergütung nach § 50 RVG zur Festsetzung an.
Jetzt meint Chef, ob wir nicht Zinsen bekommen können, da der Mandant ja seine Raten erstmal an das Gericht zahlt und wir dann in ca. 2 Jahren mal irgendwann ein bisschen Geld der weiteren Vergütung sehen.
Kann man vom Mandanten oder sonstwem Zinsen verlangen? PKH ist doch eigentlich ein "zinsloses Darlehen".

Weiß irgendwer etwas darüber?
LG
Heike19
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#2

27.10.2009, 09:50

Ich habe auch noch nicht gehört, dass man bei einer PKH Abrechnung Zinsen geltend machen kann.
Wenn das Verfahren noch über einen längeren Zeitraum dauert, kann man ja einen Vorschuss beantragen.
LG Heike19
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skugga
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#3

27.10.2009, 09:56

Dito. Bei Geld aus der Staatskasse - auch in Strafsachen- jittet keine Zinsen.
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jojo
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#4

27.10.2009, 10:20

Nein, Zinsen gibts nicht: Da gibts keine gesetzliche Grundlage. Und ein Vertragsverhältnis gibts auch nicht.
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supibaerchi
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#5

02.04.2013, 16:25

Ich muss hierzu leider auch noch mal etwas nachfragen, da wir kaum PKH-Sachen machen :roll: :

unser Gegner (= Beklagter) hat PKH bewilligt bekommen ohne Ratenzahlung. Jetzt kam der KFB, wonach die angemeldeten Kosten festgesetzt worden sind, jedoch ohne die beantragten Zinsen. Muss unser Mandant auf die Zinsen jetzt wirklich verzichten? Wir kriegen doch nichts aus der Staatskasse?

Und wie sieht es später aus, wenn der Beklagte dann doch mal zu Geld kommt - m.E. wird doch in einigen Jahren noch einmal der Vermögensstand abgefragt - dann bekommt unser Mandant trotzdem keine Zinsen, weil ja nichts festgesetzt ist?

Ist der KFB falsch
Liebe Grüße
Bärchi
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Adora Belle
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#6

02.04.2013, 16:32

Der KFB ist falsch; der Erstattungsanspruch Eures Mandanten gegen den unterliegenden Gegner hat mit PKH nix zu tun.
supibaerchi
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#7

02.04.2013, 16:33

danke dir adora :wink1
Liebe Grüße
Bärchi
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