Hi.
Ich soll in einer Fam.-sache eine PKH-Abrechnung vornehmen. Weil das Urteil so lange auf sich warten ließ, obwohl nicht umfangreich war, soll ich nun einen Satz "einbauen", damit ggf. die Bearbeitung zügig vorangeht und darauf hinweisen, dass die Verzögerung nicht an uns lag.
Hat jemand Vorschläge für so einen Satz?
LG
Elli
Beschleunigung der PKH-Abrechnung
- ellimorelli
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M. E. ist so ein Satz total überflüssig, dadurch wird - erfahrungsgemäß - die Abrechnung auch nicht schneller bearbeitet. Jeder arbeitet so schnell wie er kann. Den Rechtspfleger interessierts glaube ich nicht, warum wann abgerechnet wird und an wem es lag, wann warum abgerechnet wird.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sehe ich auch so. Das ist bei uns so unterschiedlich. Mal gehts schnell, mal super langsam. Selbst schriftliche Erinnerungen bringen in den langsamen Fällen meist nicht viel.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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- ellimorelli
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wir machen die PKH-Abrechnung immer sofort wenn der Anwalt vom Termin kommt. GW steht dann ja eigentlich immer schon fest. Aber einfach nur Abrechnung, ohne extra Anschreiben.
Vorschussweise rechnen wir die Verfahrensgebühr immer schon ab, wenn der PKH-Beschluss kommt. Mit einem Anschreiben.
Klappt meistens problemlos. Ich glaub, wenn wir jedes mal auf das Urteil warten würden, dann würden wir echt lange warten...
Vorschussweise rechnen wir die Verfahrensgebühr immer schon ab, wenn der PKH-Beschluss kommt. Mit einem Anschreiben.
Klappt meistens problemlos. Ich glaub, wenn wir jedes mal auf das Urteil warten würden, dann würden wir echt lange warten...
- Zonnie
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Wir rechnen auch schon immer direkt nachm Termin ab. Wozu auf das Urteil warten, wenn der GW schon feststeht (was er in einer Familiensache ja meistens tut)?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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