Hallo!
Ich bin bezüglich folgender Frage leider nicht fündig geworden, daher:
PKH wurde bewilligt, wir haben unsere Gebühren gegenüber der Staatskasse abgerechnet (eine Erstattung ist noch nicht erfolgt). Nun besteht die Gefahr, dass die PKH wieder aufgehoben wird, da der Mandant vom Gericht geforderte Unterlagen nicht beibringt.
Ich bin der Meinung, dass dies für uns nicht direkt schädlich ist, da wir trotzdem unsere Gebühren von der Staatskasse erhalten und diese dann halt die Gebühren gleich beim Mandanten anfordert (falls PKH aufgehoben wird).
Liege ich mit dieser Meinung richtig?
Vielen Dank im Voraus.
PKH bewilligt, danach aufgehoben
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- jojo
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Ja.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Danke!
- Pepples
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Und dran denken: Wenn aufgehoben wird, Wahlanwaltsgebühr von Mandanten einfordern.
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Ups, danke.
Dann rechne ich dem Mandanten gegenüber Wahlanwaltsgebühren ./. PKH-Gebühren und fordere ihn zur Restzahlung auf, oder?
Dann rechne ich dem Mandanten gegenüber Wahlanwaltsgebühren ./. PKH-Gebühren und fordere ihn zur Restzahlung auf, oder?
- jojo
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Ja, aber bitte erst nach der Aufhebung.
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