PKH beschränkt auf RA am Prozessgericht

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Pepsi
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#1

19.10.2009, 20:35

Hallo,

wir haben nun, nach dem es seit Jahren ja verpönt ist, einen RA zu irgendwelchen Bedingungen (zu den Bedingungen eines RA mit Sitz am Prozessgericht o.ä.) beizuordnen, so eine Beiordnung bekommen und das ausgerechnet wo das Gericht etwas weiter weg ist.

Hat jemand die Entscheidungen parat, nach denen das nicht mehr gestattet ist. Ich hab meine irgendwie verbummelt.

Danke
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Soenny
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#2

19.10.2009, 20:37

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#3

19.10.2009, 20:45

nein,wenn ich da richtig verstehe, ist das ja gegen meine meinung

Es gab dochmal Entscheidungen, dass eine Beiordnung unter Beschränkung auf den Sitz am Prozessgericht (also ohne Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld) nicht mehr statthaft ist. Und dann haben es unsere Gerichte auch nicht mehr gemacht, aber dieses hier macht das ganz selbstverständlich.

edit: allerdings würde mir das schon reichen, wenn die Reisekosten nur bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwaltes getragen werden, soviel isses net, is nur ärgerlich.

Na vielleicht hat jemand noch was anderes.
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Soenny
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#4

19.10.2009, 20:48

Ah ja, ich lese das jetzt anders, aber gut ;)
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#5

20.10.2009, 08:35

Wieso ? Steht doch in § 121 III ZPO drin ?
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#6

20.10.2009, 18:51

Seit wann stehtn das da? Ja was heißt weitere Kosten. Wir sitzen z.B. im Bezirk "unseres" AGs und kriegen aber auch Fahrtkosten, weil wir 15 km weg sind.

Im jetzigen Fall hätte ich km Geld von 27 € + Abwesenheitsgeld 20 €... darauf kann ich doch nicht verzichten. Dann muss das halt der Mdt zahlen. Ich hab jetzt auch keine Lust mehr weiter zu suchen. Ich find das nicht. Seit es diese Urteil gab damals, hat unser Gericht das auch nicht mehr gemacht. Nur dieses blöde Gericht.. komisch nur dass es in der ZPO drin steht. hm
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carrot
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#7

20.10.2009, 19:38

vielleicht hilft dir das hier weiter

http://dejure.org/dienste/lex/ZPO/121/1.html
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#8

21.10.2009, 08:37

Sag ich mal so: Das steht in der ZPO, seit von Armenrecht auf PKH umgestellt wurde und das ist schon ziemlich lange 1974 (?) her.

Früher wars bei dem Gericht zugelassen, da gabs nix. Heute muss man im Bezirk zugelassen sein. Wenn der Gerichtsbezirk mehrere politische Gemeinden umfasst gibts dann Reisekosten.

Und sonst nicht.

Wobei latürnich immer der richterliche Beschluss maßgeblich ist und der muss nicht immer der Gesetzeslage entsprechen.
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#9

21.10.2009, 13:21

Na, es war später 01.01.1981
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