PKH und Mehrvergleich

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strange
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#1

19.10.2009, 13:53

Hallo,

unser Verfahren (M hat PKH) wurde durch Vergleich beendet. Ein Mehrvergleich wurde ausgehandelt, der von der PKH nicht umfasst ist.

Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, könnte ich doch theoretisch noch einen entsprechenden PKH-Antrag stellen, oder?

Das Verfahren an sich wurde durch Vergleich ja beendet, es ist jedoch noch eine PKH-Beschwerde anhängig... wäre mein Antrag nun verspätet, oder nicht?

:?

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Thomas Manegold
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#2

19.10.2009, 17:18

Ich meine, dass das Verfahren in der 1. Instanz bereits beendet ist (wie du oben ja selbst geschrieben hast)... Der PKH-Antrag für Mehrvergleich wird gerne mal vergessen ..... :mrgreen:
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strange
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#3

19.10.2009, 17:30

Ja, blöde Sache, hab ich ja gar keinen Einfluss drauf, wenn das im Termin gemacht wird... sollte man das vllt in den Textbaustein generell für PKH-Anträge mit aufnehmen? Wie läuft das denn in anderen Kanzleien?
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Thomas Manegold
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