PKH - 4 Kläger und davon erhalten 3 PKH

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Baffi
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#1

19.10.2009, 10:35

Hallo, habe 4 Kläger, 3 davon haben PKH. Abzurechnen sind 3 Gebühren. Wer hat schon so abgerechnet? Muss ich hier eine Quotelung vornehmen?
Heike19
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#2

19.10.2009, 12:08

Bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse brauchst Du einfach nur die Erhöhung abrechnen.
Bei dem Kläger, der keine PKH erhalten hast, rechnest Du die Differenz der normalen Gebühren ab.
LG Heike19
Baffi
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#3

19.10.2009, 12:16

Hallo Heike, für mich nicht ganz schlüssig. Hier zahlt nun Einer alles und die Staatskasse fast nichts. Wofür haben 3 da PKH?
Vielleicht hat ein Weiterer Praxixerfahrungen.
Heike19
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#4

19.10.2009, 12:55

Ne Du hast mich falsch verstanden.

Du rechnest gegenüber der Staatskasse die PKH-Gebühren 1,9 VG, 1,2 TG und 1,0 EG ab.
Gegenüber den Mandanten ohne PKH rechnest Du die Wahlanwaltsgebühren 2,2 VG 1,2 TG und 1,0 EG ab und ziehst die von der Staatskasse gezahlten Gebühren ab.
Du kannst ja nicht die TG und EG zweimal abrechnen und die VG nochmal in voller Höhe geltend machen.
LG Heike19
Stubsi
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#5

21.10.2009, 10:18

Steht diese Verfahrensweise irgendwo geschrieben?

Hab jetzt nämlich auch zwei Mandanten, einer zahlt selbst und der andere hat PKH.
Stubsi
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#6

21.10.2009, 10:20

Gegenüber den Mandanten ohne PKH rechnest Du die Wahlanwaltsgebühren 2,2 VG 1,2 TG und 1,0 EG ab und ziehst die von der Staatskasse gezahlten Gebühren ab.


Und warum beim Wahlanwalt 2,2 VG? Die Mandantenzahl hat sich doch nicht erhöt?!
Stubsi
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#7

21.10.2009, 10:21

Ah ... ich habs, sorry ... mein Fehler!
Heike19
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#8

21.10.2009, 10:29

:)
LG Heike19
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