PKH - 4 Kläger und davon erhalten 3 PKH
Ne Du hast mich falsch verstanden.
Du rechnest gegenüber der Staatskasse die PKH-Gebühren 1,9 VG, 1,2 TG und 1,0 EG ab.
Gegenüber den Mandanten ohne PKH rechnest Du die Wahlanwaltsgebühren 2,2 VG 1,2 TG und 1,0 EG ab und ziehst die von der Staatskasse gezahlten Gebühren ab.
Du kannst ja nicht die TG und EG zweimal abrechnen und die VG nochmal in voller Höhe geltend machen.
Du rechnest gegenüber der Staatskasse die PKH-Gebühren 1,9 VG, 1,2 TG und 1,0 EG ab.
Gegenüber den Mandanten ohne PKH rechnest Du die Wahlanwaltsgebühren 2,2 VG 1,2 TG und 1,0 EG ab und ziehst die von der Staatskasse gezahlten Gebühren ab.
Du kannst ja nicht die TG und EG zweimal abrechnen und die VG nochmal in voller Höhe geltend machen.
LG Heike19
Gegenüber den Mandanten ohne PKH rechnest Du die Wahlanwaltsgebühren 2,2 VG 1,2 TG und 1,0 EG ab und ziehst die von der Staatskasse gezahlten Gebühren ab.
Und warum beim Wahlanwalt 2,2 VG? Die Mandantenzahl hat sich doch nicht erhöt?!
Und warum beim Wahlanwalt 2,2 VG? Die Mandantenzahl hat sich doch nicht erhöt?!