PKH + Beratungshilfe

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Fynn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 07.10.2008, 11:20

#1

16.10.2009, 09:01

Guten Morgen,
ich hab hier bei einer Abrechnung folgendes Problem: Ich soll PKH abrechnen und zwar eine
0,5 Gebühr nach 3335 + Einigungsgebühr + Ausl. + MwSt. -

In der Sache wurde aber bereits Beratungshilfe (70,00 € + Ausl. + MwSt) abgerechnet.
Die Beratungshilfe muss ich doch anrechnen oder?

Ich würde die halbe Beratungshilfe (also 35,00 €) anrechnen - ist das richtig oder?
Coole Sache - der Streitwert beträgt sensationelle 65,13 €!
Liebe Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

16.10.2009, 11:12

Hallo Fynn!

Genau so handhaben wir das auch (35,00 € anrechnen)!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Marlene
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 20.08.2008, 14:08
Beruf: RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE
Wohnort: Berlin

#3

25.10.2009, 14:50

35,00 EUR + Mehrwertsteuer muss angerechnet werden ohne auslagen, liebe grüße
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