Verzweiflung! PKH-Abrechnung, 2 Bekagte

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Svala
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#1

14.10.2009, 12:34

Die Lösung ist wahrscheinlich ganz einfach, wie immer, wenn man sie weiß:

Wir vertreten 2 Beklagte, denen beiden PKH bewilligt wurde.

Streitwert 111.000

Beklagte zu 1. wird verklagt auf Zahlung von 33.000,
Beklagter zu 2. auf Zahlung von 78.000.

Es sind angefallen Geb. 3100 und 3104.

Wie erstelle ich die Abrechnung??
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#2

14.10.2009, 12:45

Die Gebühren werden nach dem zusammengerechneten Wert berechnet.

Problematisch ist hier die Anwendung des § 49 RVG (Höchstgebühr bei einem Streitwert > 30.000 Euro: 391,00 Euro).
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> (RVG, 17. Aufl., RdNr. 8 zu § 49) schlägt vor, VV 1008 entsprechend anzuwenden und die 1,3 Verfahrensgebühr um 2 x 0,3 der Höchstgebühr auf 1,9 zu erhöhen, also auf 742,30 Euro.
Bei der Terminsgebühr bleibt es bei 391,00 Euro x 1,2 = 469,20 Euro

Bei Antragstellung solltes du zur Vermeidung von Rückfragen auf die Fundstelle bei <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> hinweisen.
Svala
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#3

14.10.2009, 14:24

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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