Beratungshilfe bei Abwehr Abmahnung wg. File-Sharing

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maxfli
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#1

07.10.2009, 17:15

Problem Abrechnung Beratungshilfe

Worum es geht:
Unser Mandant wurde wegen des Up-/Downloads einer Musik-CD über ein File-Sharing-Netzwerk abgemahnt und kam zu uns wegen der Forderungsabwehr.

Wir haben eine modifiziere Unterlassungserklärung abgegeben und einen Teil des Schadensersatzes gezahlt. Unser Schreiben endet mit: "Soweit nicht weiter zur Anspruchsbegründung vorgetragen wird, betrachte ich die Angelegenheit mit der Abgabe der Unterlassungserklärung als erledigt an."

Bei der Abrechnung der Beratungshilfe haben wir abgerechnet:
30 € 2501 Beratungsgebühr
70 € 2503 Geschäftsgebühr
125 € 2508 Einigungs- und Erledigungsgebühr
20 € 7002 Kommuniktionspauschale
19% 7008 USt.

Das Amtsgericht schrieb nun, nur die GB 2503, Kommunikationspauschale und die USt festzusetzen zu wollen.
Die Beratungsgebühr könne aber nicht neben der Geschäftsgebühr entstehen. Eine Einigungsgebühr dürfte nicht angefallen sein.

Meine Frage ist:
1. Warum kann die Beratungsgebühr nicht neben der Geschäftsgebühr entstehen?
2. Ist nicht in der Abgabe der Unterlassungserklärung eine (Teil-)Einigung zu sehen, die die Einigungsgenbühr entstehen lässt?


Gruß
Claus
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Adora Belle
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#2

07.10.2009, 17:55

1. Weil die Beratung in der Vertretung enthalten ist. Die Gebühr entsteht nur, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Steht im Gesetz, bitte nachlesen. Das ist hier nicht der Fall, denn Ihr habt beraten und vertreten.

2. Nein. Zum einen wißt Ihr noch gar nicht, ob die Gegenseite sich darauf einläßt - bloß weil Ihr die Sache gern als erledigt betrachten wollt, heißt das noch nicht, daß der Gegner sich damit zufriedengibt. Zum anderen reicht eine Teileinigung nicht aus, um die Einigungsgebühr auszulösen. Das wäre auch zu schön, dann könnte man sich nämlich häppchenweise über diesen und jenen und noch einen Teil der Sache einigen, und jedesmal eine neue Gebühr entstehen lassen.

PS: Danke für die übersichtliche Schilderung Deines Problems. Das war sehr wohltuend!
maxfli
Foren-Praktikant(in)
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#3

07.10.2009, 18:01

Danke für die ernüchternde Antwort - bin halt Anfänger.
Adora Belle hat geschrieben:PS: Danke für die übersichtliche Schilderung Deines Problems. Das war sehr wohltuend!
Gern geschehen :wink:
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